Betreff
Änderung der Delegationssatzung SGB XII (Sozialhilfe)
Vorlage
50/2374/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Neufassung der Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Rhein-Kreis Neuss zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Durchführung der Sozialhilfe durch die Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Rhein-Kreis Neuss (Delegationssatzung SGB XII) vom 28. Dezember 2004 in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2016 übertragen.

 

Die Delegationssatzung muss infolge der Umsetzung des 3. Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) angepasst werden, da bestimmte Bedarfe, die bis Ende 2016 dem Kapitel der Hilfe zur Pflege zugeordnet wurden, in bestimmten Fällen seit dem 01.01.2017 nicht mehr diesem Kapitel zugeordnet werden können aber eine Übernahme nach anderen Kapiteln des SGB XII erfolgen kann. Die Änderung der Delegationssatzung hat mithin vordergründig die Beibehaltung des Delegationsumfanges zum Ziel.

 

Darüber hinaus erfolgt eine grundlegende Aktualisierung der Delegationssatzung. In der Regel betrifft dies redaktionelle Klarstellungen sowie Präzisierungen, um die Delegationssatzung an die bereits geübte Praxis anzupassen, bzw. den in der Vergangenheit erfolgten gesetzlichen Änderungen Rechnung zu tragen (z. B. bezgl. der Bundesauftragsverwaltung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die damit einhergehenden Weisungs- und Prüfaufsichtsrechte sowie die gesetzlich verankerte Testierpflicht).

 

Inhaltlich neu ist im Zuge der Umsetzung des PSG III die Übertragung der Altenhilfe (bis auf Beratung und Unterstützung), sofern finanzielle Aufwendungen entstehen, eine Klarstellung zum Einrichtungsbegriff im § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Delegationssatzung, der sich nunmehr nach § 71 Abs. 2 SGB XI (voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen) orientieren soll, sowie in § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Delegationssatzung eine Ausweitung auf alle Leistungen der Sozialhilfe. Hierdurch wird zukünftig der Rhein-Kreis Neuss auch für Kurzzeitpflege-Fälle in Pflegeeinrichtungen im Sinne des SGB XI auch unterhalb des Pflegegrades 2 zuständig sowie ebenfalls für die gesamte Sozialhilfe in Pflegeeinrichtungsfällen. Dagegen entfällt die Bearbeitungszuständigkeit für den Rhein-Kreis Neuss für die Fälle, die bisher Hilfe zur Pflege in Einrichtungen erhalten haben, die aber keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des SGB XI waren bzw. zukünftig sind.

 

Die Neufassung der Delegationssatzung ist als Anlage beigefügt und soll vom Kreistag in der Sitzung am 13.12.2017 beschlossen werden. Die kreisangehörigen Kommunen wurden beteiligt.