Betreff
Flüchtlinge
Vorlage
50/2385/XVI/2017
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Bericht zur Flüchtlingssituation aus dem Kreisausschuss vom 08.11.2017 (Vorlage-Nr. II/2340/XVI/2017) wird auch dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Kenntnis gegeben:

 

 

Flüchtlingszahlen

 

Im Rhein-Kreis Neuss leben zum Stichtag 30. September 2017 insgesamt 9.532 Flüchtlinge. Dies sind 320 mehr als zum 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister). Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügen 5.949 Flüchtlinge und damit 521 mehr als vor drei Monaten (30. Juni 2017: 5.428).

Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 2.505 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 1.309 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan (30. Juni.2017: 1.520).

Aus diesen Herkunftsländern haben zudem insgesamt 684 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) nur leicht um 63 Menschen gestiegen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkannten Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen aber vergleichbar sind, werden diese hier mit aufgeführt.

Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.078 (30. Juni 2017: 1.034).

Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen zum 30.09.2017 liegt als Anlage 1 bei.

 

Im Juni 2017 waren insgesamt 2.616 Erwerbsfähige Leistungsberichtigte im SGB II im Kontext Flucht/Migration erfasst. Dies entspricht 11,6 Prozent aller Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II. Gegenüber dem Januar 2017 (seitdem stehen die Zahlen zur Verfügung) ist die Zahl um 630 Berechtigte gestiegen. Der Anteil betrug zu Jahresbeginn 9 Prozent.

 

 

Wirtschaftsforum zur Integration von Geflüchteten in Arbeits- und Ausbildungsmarkt

 

85 Wirtschaftsvertreter haben am 23. Oktober 2017 auf Gut Gnadental an dem im Rahmen der Initiative Kompass D durch den Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, der IHK Mittlerer Niederrhein und der Kreishandwerkerschaft Niederrhein durchgeführten Unternehmensveranstaltung zur Integration von bleibeberechtigten Geflüchteten in den Arbeitsmarkt teilgenommen.

Zu Beginn der Veranstaltung haben zwei junge Geflüchtete Schülerinnen der Internationalen Förderklasse des BBZ Dormagen über ihre Erfahrungen nach dem Ankommen in Deutschland und bei ihrem Weg in Richtung einer Ausbildung berichtet.

In der Folge hat Kreisdirektor Dirk Brügge über die Unterstützung der Ausländerbehörde und rechtliche Rahmenbedingungen sowie Aufenthaltstitel und deren Bedeutung für die Arbeitserlaubnis referieren. Wolfgang Draeger, Geschäftsführer Operativ der Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach hat über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung berichtet. Ergänzend hierzu haben Petra Pigerl-Radtke, Geschäftsführerin Aus- und Weiterbildung der IHK Mittlerer Niederrhein das Angebot der IHK-Willkommenslotsen und Sonja Niehaus vom Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Niederrhein das Ausbildungszentrum mit seinen Angeboten für Geflüchtete vorgestellt. Andreas Werhahn erläuterte die Initiative Kompass D sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten für Unternehmen.

In der sich anschließenden Podiumsdiskussion haben Jutta Zülow, Zülow AG, Stephanie Törkel, Hydro Aluminium und Udo Hentrich, BBZ Dormagen, über ihre Erfahrungen bei der Integration von Geflüchteten in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt berichtet, die Vorteile dargelegt und Erfahrungen an die Teilnehmer weitergegeben.

 

 

 

 

Arbeitsmarktintegration

 

Auf Bitte des Ausschusses aus der letzten Sitzung geben die nachstehenden Tabellen Hinweise zu der Integrationsquote von Flüchtlingen und auf die für diese in 2018 geplanten Integrationsmaßnahmen; Quelle AMP Jobcenter Rhein-Kreis Neuss:

 

 

 

 

 

 

Wir integrieren geflüchtete Menschen in Ausbildung  und Arbeit

 

Produkte

 

Maßnahmen § 45 - Einkauf - KomBer

 

ca. 200.000 € Jahreskosten inkl. Altmaßnahmen

 

• 60 Plätze

 

Maßnahmen § 45 - Einkauf - KompAS

 

ca. 170.000 € Jahreskosten inkl. Altmaßnahmen

 

• 72 Plätze

 

Maßnahmen § 45 - Einkauf - Kommit bis Juni`18

 

ca. 50.000 € Jahreskosten inkl. Altmaßnahmen

 

• 22 Eintritte

 

 

Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenters (Entwurf) finden sich hierzu folgende Aussagen:

 

3.3 Flucht/Asyl

 

Im Jahr 2017 wurde über die im Rhein Kreis Neuss eingerichteten Integration Points eine umfangreiche Kooperation mit den vorhandenen Netzwerkpartnern etabliert und die Aufnahme von weiterhin vielen Neukunden nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfolgreich umgesetzt.

Der Fokus im Sinne der gedachten Förderkette von Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit lag dabei noch vorrangig im Bereich Spracherwerb. Die Koordination der Sozialleistungsträger, Ausländerämter, des BamF und der Sprachkursanbieter stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Das Angebot ist breit aufgestellt, die Voraussetzungen der Maßnahmen komplex und die Zuweisung in die richtige Maßnahme zum frühen Zeitpunkt erfordert ein Höchstmaß an Abstimmung. Es ist mit ho-hem Engagement und durch enge Abstimmung der Beteiligten gelungen, die mittlere Einmündungszeit in einen Integrationskurs nach Erstvorsprache im Jobcenter auf unter 5 Wochen Wartezeit zu reduzieren, eine gebündelte Koordinierung und Sprachstandsfeststellung vor und nach den Maßnahmen wären hilfreich, hier noch zügiger und nachhaltiger den Einstieg in die berufliche Integration zu gestalten.

Durch die Spezialisierung und Konzentrierung konnten die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sehr zeitnah und Hand in Hand auf die besonderen Bedürfnisse geflüchteter Menschen eingehen. Dies führte zu einer Beschleunigung im Prozess und macht eine zeitnähere Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt möglich. Der Übergang von Leistungen nach dem AsylbLG mit der einhergehenden Betreuung durch die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit im Integration Point zu einer Betreuung durch das Jobcenter wurde friktionslos umgesetzt.

Das Jobcenter wird an diese Erfahrungen in 2018 anknüpfen und den Schwerpunkt der Arbeit mit geflüchteten Menschen auf die Intensivierung der berufskundlichen Maßnahmen, der Erweiterung der Sprachkenntnisse im berufsbezogenen Kontext, der vertieften Feststellung der Qualifikationspotentiale sowie der Umsetzung von Aus-bildung oder beruflicher Teilqualifizierung ausrichten.

Es bleibt das Ziel des Jobcenters, Personen mit Fluchthintergrund entsprechend ihrer persönlichen Eignung und individuellen Bedarfe in alle Angebote der aktiven Arbeits-förderung einzubeziehen und das Qualifizierungspotential zu nutzen. Hier gilt es ins-besondere, den Anteil der geförderten Personen mit Fluchtbiographie an allen Maß-nahmeteilnehmerinnen und –teilnehmern weiterhin hoch zu halten.

Neben den generellen Förderangeboten der Arbeitsmarktintegration, die auch in zu-nehmendem Maße im kommenden Kalenderjahr durch die bereits gut integrierten Flüchtlinge genutzt werden können, hat das Jobcenter Rhein Kreis Neuss auch für 2018 noch spezielle Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen die nach Spracherwerb eine berufliche Orientierung bieten sollen, im Sinne „welchen Beruf sollte ich ergreifen“, als auch um bereits berufliche Teilqualifizierungen.

2018 steht dem Jobcenter auch eine neue Diagnostik zur Bewertung der im Heimat-land erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten über den Berufspsychologischen Service zur Verfügung. Das Testverfahren gibt der Integrationsfachkraft, aber auch potentiellen Arbeitgebern Auskunft über die Verwertbarkeit und den Umfang der Fertigkeiten in zunächst 10 oft genannten Berufsbildern.

Die fest eingeplanten Maßnahmen mit besonderem Fokus auf geflüchtete Menschen können der Anlage 2  entnommen werden.

Ergänzend zu den Maßnahmen stehen zur beruflichen Integration geflüchteter Menschen weitere Aktivierungsgutscheine (AVGS), d.h. Maßnahmen für Profiling, Berufskunde, berufsbezogene Sprachförderung und Teilqualifizierung speziell für Menschen mit Migrationshintergrund zur Verfügung.

Auch im Jahr 2018 werden die Angebote der sofortigen Vermittlung in Integrations-kurse, auch in Kombination mit Maßnahmen der Berufskunde vorgehalten, um einem möglichen Neukundenaufkommen durch Familienzusammenführungen nach einem Jahr Dauer bei einem subsidiär zuerkannten Aufenthaltstitel begegnen zu können.

Im Fokus bleibt auch künftig, durch konsequente Aktivierung, ohne mehrwöchige Warte-zeiten, nach Beendigung einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit, die Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu verhindern.

Mit dem übergeordneten Ziel der beruflichen Qualifikation besonders aller unter 35 jährigen Flüchtlinge soll hier auch präventiv ein dauerhafter Übergang in den Langzeitleistungsbezug verhindert werden.

Schwerpunkte in der Qualifizierung weiterhin unter Berücksichtigung der individuellen Neigung und Leistungsfähigkeit der Leistungsbezieher sind hierbei Ausbildungen in Handwerksberufen und Qualifizierung in der Altenpflege.

Trotz aller Bemühungen bleibt der Weg in den 1. Arbeitsmarkt langwierig und benötigt in der Regel ca. 5 Jahre. Die Zahl der Langzeitbezieher unter den geflüchteten eLb wird ab Ende 2017 deutlich steigen. Die Szenarien der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sagen eine Steigerung um mehr als 1.700 LZB voraus.