Sachverhalt:
Der Bericht zur Flüchtlingssituation aus dem Kreisausschuss vom 08.11.2017 (Vorlage-Nr. II/2340/XVI/2017) wird auch dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Kenntnis gegeben:
Flüchtlingszahlen
Im Rhein-Kreis Neuss leben zum Stichtag 30. September 2017 insgesamt
9.532 Flüchtlinge. Dies sind 320 mehr als zum 30. Juni 2017 (erstmalige
Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister). Über eine
Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügen 5.949 Flüchtlinge und damit
521 mehr als vor drei Monaten (30. Juni 2017: 5.428).
Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 2.505
zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 1.309 Flüchtlinge aus
einem Land mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia)
und Afghanistan (30. Juni.2017: 1.520).
Aus diesen Herkunftsländern haben zudem insgesamt 684 Menschen im
Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert
ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) nur leicht um 63
Menschen gestiegen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik
nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem
Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkannten Flüchtlingsstatus nicht als
Flüchtling. Da diese hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen aber
vergleichbar sind, werden diese hier mit aufgeführt.
Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei
1.078 (30. Juni 2017: 1.034).
Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen zum 30.09.2017
liegt als Anlage 1 bei.
Im Juni 2017 waren insgesamt 2.616 Erwerbsfähige Leistungsberichtigte
im SGB II im Kontext Flucht/Migration erfasst. Dies entspricht 11,6 Prozent
aller Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II. Gegenüber dem Januar 2017
(seitdem stehen die Zahlen zur Verfügung) ist die Zahl um 630 Berechtigte
gestiegen. Der Anteil betrug zu Jahresbeginn 9 Prozent.
Wirtschaftsforum zur
Integration von Geflüchteten in Arbeits- und Ausbildungsmarkt
85 Wirtschaftsvertreter haben am 23. Oktober 2017 auf Gut Gnadental an
dem im Rahmen der Initiative Kompass D durch den Rhein-Kreis Neuss gemeinsam
mit der Bundesagentur für Arbeit, der IHK Mittlerer Niederrhein und der
Kreishandwerkerschaft Niederrhein durchgeführten Unternehmensveranstaltung zur
Integration von bleibeberechtigten Geflüchteten in den Arbeitsmarkt teilgenommen.
Zu Beginn der Veranstaltung haben zwei junge Geflüchtete Schülerinnen
der Internationalen Förderklasse des BBZ Dormagen über ihre Erfahrungen nach
dem Ankommen in Deutschland und bei ihrem Weg in Richtung einer Ausbildung
berichtet.
In der Folge hat Kreisdirektor Dirk Brügge über die Unterstützung der
Ausländerbehörde und rechtliche Rahmenbedingungen sowie Aufenthaltstitel und
deren Bedeutung für die Arbeitserlaubnis referieren. Wolfgang Draeger,
Geschäftsführer Operativ der Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach hat über
Fördermöglichkeiten bei der Einstellung berichtet. Ergänzend hierzu haben Petra
Pigerl-Radtke, Geschäftsführerin Aus- und Weiterbildung der IHK Mittlerer Niederrhein
das Angebot der IHK-Willkommenslotsen und Sonja Niehaus vom Bildungszentrum der
Kreishandwerkerschaft Niederrhein das Ausbildungszentrum mit seinen Angeboten
für Geflüchtete vorgestellt. Andreas Werhahn erläuterte die Initiative Kompass
D sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten für Unternehmen.
In der sich anschließenden Podiumsdiskussion haben Jutta Zülow, Zülow
AG, Stephanie Törkel, Hydro Aluminium und Udo Hentrich, BBZ Dormagen, über ihre
Erfahrungen bei der Integration von Geflüchteten in den Arbeits- und
Ausbildungsmarkt berichtet, die Vorteile dargelegt und Erfahrungen an die
Teilnehmer weitergegeben.
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Arbeitsmarktintegration Auf Bitte des Ausschusses
aus der letzten Sitzung geben die nachstehenden Tabellen Hinweise zu der Integrationsquote
von Flüchtlingen und auf die für diese in 2018 geplanten Integrationsmaßnahmen;
Quelle AMP Jobcenter Rhein-Kreis Neuss:
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Wir
integrieren geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit |
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Produkte |
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Maßnahmen
§ 45 - Einkauf - KomBer |
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ca.
200.000 € Jahreskosten inkl. Altmaßnahmen |
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60 Plätze |
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Maßnahmen
§ 45 - Einkauf - KompAS |
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ca.
170.000 € Jahreskosten inkl. Altmaßnahmen |
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72 Plätze |
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Maßnahmen
§ 45 - Einkauf - Kommit bis Juni`18 |
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ca.
50.000 € Jahreskosten inkl. Altmaßnahmen |
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22 Eintritte |
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Im
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenters (Entwurf) finden
sich hierzu folgende Aussagen:
3.3
Flucht/Asyl
Im Jahr 2017 wurde über die im Rhein Kreis
Neuss eingerichteten Integration Points eine umfangreiche Kooperation mit den
vorhandenen Netzwerkpartnern etabliert und die Aufnahme von weiterhin vielen
Neukunden nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfolgreich umgesetzt.
Der Fokus im Sinne der gedachten Förderkette
von Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit lag dabei noch vorrangig im Bereich
Spracherwerb. Die Koordination der Sozialleistungsträger, Ausländerämter, des
BamF und der Sprachkursanbieter stellt alle Beteiligten vor große
Herausforderungen. Das Angebot ist breit aufgestellt, die Voraussetzungen
der Maßnahmen komplex und die Zuweisung in die richtige Maßnahme zum frühen
Zeitpunkt erfordert ein Höchstmaß an Abstimmung. Es ist mit ho-hem Engagement
und durch enge Abstimmung der Beteiligten gelungen, die mittlere
Einmündungszeit in einen Integrationskurs nach Erstvorsprache im Jobcenter auf
unter 5 Wochen Wartezeit zu reduzieren, eine gebündelte Koordinierung und
Sprachstandsfeststellung vor und nach den Maßnahmen wären hilfreich, hier noch
zügiger und nachhaltiger den Einstieg in die berufliche Integration zu
gestalten.
Durch die Spezialisierung und
Konzentrierung konnten die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sehr zeitnah
und Hand in Hand auf die besonderen Bedürfnisse geflüchteter Menschen eingehen.
Dies führte zu einer Beschleunigung im Prozess und macht eine zeitnähere
Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt möglich. Der Übergang von
Leistungen nach dem AsylbLG mit der einhergehenden Betreuung durch die
Mitarbeiter der Agentur für Arbeit im Integration Point zu einer Betreuung
durch das Jobcenter wurde friktionslos umgesetzt.
Das Jobcenter wird an diese
Erfahrungen in 2018 anknüpfen und den Schwerpunkt der Arbeit mit geflüchteten
Menschen auf die Intensivierung der berufskundlichen Maßnahmen, der Erweiterung
der Sprachkenntnisse im berufsbezogenen Kontext, der vertieften Feststellung
der Qualifikationspotentiale sowie der Umsetzung von Aus-bildung oder
beruflicher Teilqualifizierung ausrichten.
Es bleibt das Ziel des
Jobcenters, Personen mit Fluchthintergrund entsprechend ihrer persönlichen
Eignung und individuellen Bedarfe in alle Angebote der aktiven
Arbeits-förderung einzubeziehen und das Qualifizierungspotential zu nutzen.
Hier gilt es ins-besondere, den Anteil der geförderten Personen mit
Fluchtbiographie an allen Maß-nahmeteilnehmerinnen und –teilnehmern weiterhin
hoch zu halten.
Neben den generellen
Förderangeboten der Arbeitsmarktintegration, die auch in zu-nehmendem Maße im kommenden
Kalenderjahr durch die bereits gut integrierten Flüchtlinge genutzt werden
können, hat das Jobcenter Rhein Kreis Neuss auch für 2018 noch spezielle
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um
Maßnahmen die nach Spracherwerb eine berufliche Orientierung bieten sollen, im
Sinne „welchen Beruf sollte ich ergreifen“, als auch um bereits berufliche
Teilqualifizierungen.
2018 steht dem Jobcenter auch
eine neue Diagnostik zur Bewertung der im Heimat-land erworbenen Kenntnisse und
Fertigkeiten über den Berufspsychologischen Service zur Verfügung. Das
Testverfahren gibt der Integrationsfachkraft, aber auch potentiellen
Arbeitgebern Auskunft über die Verwertbarkeit und den Umfang der Fertigkeiten
in zunächst 10 oft genannten Berufsbildern.
Die fest eingeplanten
Maßnahmen mit besonderem Fokus auf geflüchtete Menschen können der Anlage 2
entnommen werden.
Ergänzend zu den Maßnahmen stehen zur beruflichen Integration
geflüchteter Menschen weitere Aktivierungsgutscheine (AVGS), d.h. Maßnahmen für
Profiling, Berufskunde, berufsbezogene Sprachförderung und Teilqualifizierung
speziell für Menschen mit Migrationshintergrund zur Verfügung.
Auch im Jahr 2018 werden die Angebote
der sofortigen Vermittlung in Integrations-kurse, auch in Kombination mit
Maßnahmen der Berufskunde vorgehalten, um einem möglichen Neukundenaufkommen
durch Familienzusammenführungen nach einem Jahr Dauer bei einem subsidiär
zuerkannten Aufenthaltstitel begegnen zu können.
Im Fokus bleibt auch künftig, durch konsequente Aktivierung,
ohne mehrwöchige Warte-zeiten, nach Beendigung einer Maßnahme zur Eingliederung
in Arbeit, die Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug zu verhindern.
Mit dem übergeordneten Ziel der beruflichen Qualifikation
besonders aller unter 35 jährigen Flüchtlinge soll hier auch präventiv ein
dauerhafter Übergang in den Langzeitleistungsbezug verhindert werden.
Schwerpunkte in der Qualifizierung weiterhin unter Berücksichtigung
der individuellen Neigung und Leistungsfähigkeit der Leistungsbezieher sind
hierbei Ausbildungen in Handwerksberufen und Qualifizierung in der Altenpflege.
Trotz aller Bemühungen bleibt der Weg in den 1. Arbeitsmarkt langwierig und benötigt in der Regel ca. 5 Jahre. Die Zahl der Langzeitbezieher unter den geflüchteten eLb wird ab Ende 2017 deutlich steigen. Die Szenarien der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sagen eine Steigerung um mehr als 1.700 LZB voraus.