Betreff
Öffentlichrechtliche Vereinbarungen Beihilfe- und Reisekostenbearbeitung für die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR
Vorlage
ZS2/2398/XVI/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den Abschluss der beigefügten Vereinbarungen:

1.   Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts und dem Rhein- Kreis Neuss über die Durchführung der Reisekostenabrechnungen für die Bediensteten der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR durch den Rhein-Kreis Neuss

 

2.   Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR durch den Rhein-Kreis Neuss

 


Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Reisekostenabrechnung und der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR

 

Der Rhein-Kreis Neuss führt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit bereits seit 2003 die Beihilfebearbeitung und seit 2009 die Reisekostenabrechnung für die Bediensteten der Stadt Grevenbroich durch. Die Stadt erstattet dafür jeweils eine Fallpauschale.

 

Nunmehr hat die Stadt Grevenbroich die Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Damit die Bearbeitung der Beihilfe- und Reisekostenanträge der künftig für diese Anstalt tätigen Bediensteten weiterhin durch den Rhein-Kreis Neuss erfolgen kann, ist der Abschluss jeweils einer gesonderten Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich. Es handelt sich um ein rein formales Verfahren. Am Prozess der Antragsabwicklung gibt es keine Veränderungen.

 

Die Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen werden gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) geschlossen.