Betreff
Kreisentwicklungskonzept
Vorlage
66/732/2009
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Vorwort:

 

Logistik und Mobilität gehören zu den entscheidenden Wirtschafts- und Wettbewerbsfaktoren und sind somit die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung. Die Logistik- und Mobilitätsbranche hat in der Zukunft mit über-dimensionalen Zuwächsen zu rechnen.

Welche Bedeutung der Straße in diesem Zusammenhang zukommt, verdeutlichen auch aktuelle Verkehrsprognosen. Bis zum Jahr 2050 muss mit einer Verdoppelung der Güterverkehrsleistung gerechnet werden. Die Straße wird in der langfristigen Perspektive die Hauptlast des Güterverkehrs tragen. Auch im Personenverkehr wird das Auto trotz des demographischen Wandels langfristig der dominierende Verkehrsträger bleiben und die Personenverkehrsleistung auf der Straße erhöhen.

 

 

Rechtliche, finanzielle und administrative Grundlagen:

 

Das Kreisstraßenbauprogramm des Rhein-Kreises Neuss ist ein Investitionsrahmenplan und damit eine Arbeitsgrundlage der Verwaltung, kein Finanzierungsplan oder Finanzierungsprogramm. Hinsichtlich der Finanzierung und des Zeitpunktes der Realisierung einer Maßnahme des Kreisstraßenbauprogramms werden keine verbindlichen Festlegungen getroffen.

Die Dringlichkeit bzw. Listung der aufgeführten Maßnahmen richtet sich ausschließlich nach der „Baureife“ (Baurecht - in der Regel durch rechtskräftigen Bebauungsplan oder Planfeststellungsbeschluss - und Grunderwerb) und der „Finanzierbarkeit“ (nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel seitens des Landes NRW). Die Finanzierung der durchgeführten Maßnahmen erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre.

 

Bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt die vorgenommene Abschnittbildung für Maßnahmen > 1 Mio. € einerseits die mehrjährige Bauzeit und andererseits den daraus resultierenden Mittelabfluss. Dies führt in der Summe somit zu einer kostenorientierteren Betrachtungsweise.

 

Das vorliegende Investitionsprogramm des Rhein-Kreises Neuss für den Um-, Aus- und Neubau der Kreisstraßen umfasst ein mittelfristiges Investitionsvolumen von 44,6 Mio. EUR bei einem Eigenanteil des Kreises von ca. 11,3 Mio. EUR. Es gibt einen mittelfristigen Ausblick auf die geplanten Baumaßnahmen in den kreisangehörigen Kommunen. Die Mittel für betriebliche und bauliche Unterhaltung sowie Instandsetzung der Kreisstraßen und Radwege sind bei dem angegebenen Finanzvolumen nicht berücksichtigt.

 

Die Umsetzung des neu aufgestellten Investitionsprogramms muss allerdings auch vor dem Hintergrund der auf niedrigem Niveau stagnierenden Fördermittel des Landes gesehen werden. Mit Blick auf die zurückliegenden Jahre ist festzustellen, dass die Finanzierung von Zuwendungsmaßnahmen seitens der Bezirksregierung Düsseldorf als Bewilligungsbehörde immer schwieriger zu realisieren ist und einen deutlich größeren zeitlichen Vorlauf in Anspruch nimmt.

 

Vom Land Nordrhein-Westfalen Ministerium für Bauen und Verkehr wird auf der Grundlage der Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta) bei einem jährlichen Programmgespräch entschieden, ob die von den Gemeinden, Städten und Kreisen angemeldeten Straßenbaumaßnahmen vom Grundsatz her förderfähig sind und eine Zuwendung hierfür nach dem Entflechtungsgesetz gewährt werden kann.

Im Rahmen des letzten Programmsgesprächs am 09. September 2008 bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurde festgelegt, welche Vorhaben für die Voten des Regionalrates für das Jahr 2009 und Folgejahre in Betracht kommen bzw. sich hierfür eignen. Unter der Bezeichnung „Stadtverkehrsprogramm“ wird das Programm zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus im April/Mai eines jeden Jahres veröffentlicht.

 

Allen zurzeit beantragten Maßnahmen des Rhein-Kreises Neuss wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit seitens der Zuwendungsgeber bestätigt und eine Einstellung für die Programmjahre 2010 bis 2013 in Aussicht gestellt. Dementsprechend sind die Maßnahmen bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt worden.

Dies hat zur Folge, dass 13 Maßnahmen des Kreisstraßenbauprogramms um ein Programmjahr sowie eine Maßnahme um drei Jahre nach hinten verschoben werden müssen. Demgegenüber werden vier Maßnahmen in den bestehenden Programmjahren verbleiben sowie eine Maßnahme aus dem Anhang vorgezogen.

 

Insgesamt beinhaltet das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 acht Straßenbaumaßnahmen und 11 Radwegemaßnahmen, deren mittelfristige Realisierung dazu beitragen wird, dass die Kreisstraßen auch in Zukunft den Anforderungen an eine moderne und leistungsfähige Straßen- und Radverkehrsinfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss gerecht werden.