Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2009 zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das aktuelle
Kreisstraßenbauprogramm 2009 ist gekennzeichnet durch eine Altmaßnahme (Überhang)
aus dem Programmjahr 2008 und einer Radwegmaßnahme, die noch nachrichtlich
aufgeführt wird, weil sie aus dem letztjährigen Mehrjahresprogramm entsprang.
Aufgrund der Erhöhung der Bagatellklausel für förderfähige Neubaumaßnahmen
seitens der Bezirksregierung Düsseldorf liegt die Radwegmaßnahme nunmehr mit
ihren zuwendungsfähigen Kosten unterhalb der Bagatellgrenze. Da eine Förderung
nach dem Stadtverkehrsprogramm somit nicht mehr möglich ist und alle
Voraussetzungen zur kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme vorliegen, wird die
Maßnahme im Zuge des Erneuerungsprogramms 2009 umgesetzt.
Im Vergleich zu
den zurückliegenden Programmjahren ist das diesjährige Bauprogramm von der
Anzahl der Maßnahmen und somit auch vom Bauvolumen zurückhaltend niedrig.
Dabei muss
berücksichtigt werden, dass in den letzten zwei Jahren das Großprojekt K 18
Teilverlegung der AS Dormagen mit einem Gesamtkostenvolumen von 7,0 Mio. €
umgesetzt werden konnte.
Neben dem Bau
eines Radweges beinhaltet das Programm den Aus- und Umbau einer Ortsdurchfahrt.
Bei einem Bauvolumen
von ca. 0,8 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 0,370
Mio. €.
Die erste Maßnahme
im Bauprogramm 2009 ist der dritte Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt
Lank-Latum (K 1, Kaiserswerther Straße) in Meerbusch. Nachdem in der
Vergangenheit bereits die Bismarckstraße wie auch ein Großteil der
Kaiserswerther Straße ausgebaut worden sind, wird zurzeit der letzte
innerörtliche Abschnitt der Kreisstraße 1 im Verlauf der Kaiserswerther
Straße verkehrsgerecht ausgebaut. Die Kreisstraße K 1, Kaiserswerther
Straße wird innerhalb der Ortslage Lank-Latum im Fahrbahnbereich und in den
nördlichen Gehweganlagen zwischen Mühlenstraße und der Breslauer Straße neu
aus- und umgebaut.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme
zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadtwerke Service Meerbusch Willich
GmbH & Co. Im Vorfeld der eigentlichen Straßenbaumaßnahme haben die
Stadtwerke Service Meerbusch Willich ihre Haupttrinkwasserversorgungsleitung sowie
eine Hauptgasleitung in den Bereich der zukünftigen Geh- und Radweganlage
verlegt.
Der Baubeginn ist Ende Oktober 2008 erfolgt. Die Straße erhält
erstmalig einen dem Stand der Technik entsprechenden frostsicheren
Straßenaufbau. Der Gesamtausbau beinhaltet unter anderem am Bauanfang eine
Bushaltestelle mit Busbordsteinen, eine Querungshilfe in Form einer einseitigen
Fahrbahneinengung sowie zwei barrierefreie Fußgängerüberwege (FGÜ). Alle
Bordsteinabsenkungen, ob nun im Bereich der Querungshilfe, der FGÜ’s oder im
Bereich von Einmündungen anderer Straßen werden barrierefrei ausgeführt und
durch taktile Beläge (Profilplatten oder Noppenpflaster) für Sehbehinderte
ergänzt. Die Einmündung der Seitenstraße „Im Schieb“ erhält eine 8 cm hohe
Aufpflasterung mit Rampenbordsteinen.
Die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der Gesamtmaßnahme ist aufgrund
des starken und lang andauernden Winters für Mitte Mai 2009 eingeplant.
Als zweite
Maßnahme ist die Radwegemaßnahme von Myllendonk bis zur Niers entlang
der K 5 an der westlichen Kreisgrenze vorgesehen. Bei dem Radweg
handelt es sich um einen kombinierten Zweirichtungsradweg. Er soll die
vorhandene Lücke im Radverkehrsnetz zwischen Bauesweg und Niers (Grenze zur
Stadt Mönchengladbach) schließen. Der Baubeginn ist für Ende Mai 2009
eingeplant. Im Vorfeld der eigentlichen Radwegemaßnahme werden umfangreiche
Sanierungsarbeiten am Brückenbauwerk über die Niers im Zuge der K 5
durchgeführt. Die Gesamtkosten beinhalten 100.000,00 € Sanierungskosten für das
Brückenbauwerk, die grundsätzlich nicht förderfähig sind und weitere 95.000,00
€ für den Radwegeneubau.
Dem Beschluss des
Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses vom 04.03.2008 zur Fortschreibung des
Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 folgend, wird die Radwegmaßnahme
aufgrund der Erhöhung der Bagatellgrenze auf 100.000,00 € — für 2009 ist die
Bagatellgrenze seitens des Zuwendungsgebers auf 200.00,00 € erhöht worden — im
Rahmen des Erneuerungsprogramms 2009 umgesetzt.