Beschlussempfehlung:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2009 zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Das aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2009 ist gekennzeichnet durch eine Altmaßnahme (Überhang) aus dem Programmjahr 2008 und einer Radwegmaßnahme, die noch nachrichtlich aufgeführt wird, weil sie aus dem letztjährigen Mehrjahresprogramm entsprang. Aufgrund der Erhöhung der Bagatellklausel für förderfähige Neubaumaßnahmen seitens der Bezirksregierung Düsseldorf liegt die Radwegmaßnahme nunmehr mit ihren zuwendungsfähigen Kosten unterhalb der Bagatellgrenze. Da eine Förderung nach dem Stadtverkehrsprogramm somit nicht mehr möglich ist und alle Voraussetzungen zur kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme vorliegen, wird die Maßnahme im Zuge des Erneuerungsprogramms 2009 umgesetzt.

 

Im Vergleich zu den zurückliegenden Programmjahren ist das diesjährige Bauprogramm von der Anzahl der Maßnahmen und somit auch vom Bauvolumen zurückhaltend niedrig.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass in den letzten zwei Jahren das Großprojekt K 18 Teilverlegung der AS Dormagen mit einem Gesamtkostenvolumen von 7,0 Mio. € umgesetzt werden konnte.

Neben dem Bau eines Radweges beinhaltet das Programm den Aus- und Umbau einer Ortsdurchfahrt.

 

Bei einem Bauvolumen von ca. 0,8 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 0,370 Mio. €.

 

Die erste Maßnahme im Bauprogramm 2009 ist der dritte Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt Lank-Latum (K 1, Kaiserswerther Straße) in Meerbusch. Nachdem in der Vergangenheit bereits die Bismarckstraße wie auch ein Großteil der Kaiserswerther Straße ausgebaut worden sind, wird zurzeit der letzte innerörtliche Abschnitt der Kreisstraße 1 im Verlauf der Kaiserswerther Straße verkehrsgerecht ausgebaut. Die Kreisstraße K 1, Kaiserswerther Straße wird innerhalb der Ortslage Lank-Latum im Fahrbahnbereich und in den nördlichen Gehweganlagen zwischen Mühlenstraße und der Breslauer Straße neu aus- und umgebaut.

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. Im Vorfeld der eigentlichen Straßenbaumaßnahme haben die Stadtwerke Service Meerbusch Willich ihre Haupttrinkwasserversorgungsleitung sowie eine Hauptgasleitung in den Bereich der zukünftigen Geh- und Radweganlage verlegt.

 

Der Baubeginn ist Ende Oktober 2008 erfolgt. Die Straße erhält erstmalig einen dem Stand der Technik entsprechenden frostsicheren Straßenaufbau. Der Gesamtausbau beinhaltet unter anderem am Bauanfang eine Bushaltestelle mit Busbordsteinen, eine Querungshilfe in Form einer einseitigen Fahrbahneinengung sowie zwei barrierefreie Fußgängerüberwege (FGÜ). Alle Bordsteinabsenkungen, ob nun im Bereich der Querungshilfe, der FGÜ’s oder im Bereich von Einmündungen anderer Straßen werden barrierefrei ausgeführt und durch taktile Beläge (Profilplatten oder Noppenpflaster) für Sehbehinderte ergänzt. Die Einmündung der Seitenstraße „Im Schieb“ erhält eine 8 cm hohe Aufpflasterung mit Rampenbordsteinen.

Die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der Gesamtmaßnahme ist aufgrund des starken und lang andauernden Winters für Mitte Mai 2009 eingeplant.

 

Als zweite Maßnahme ist die Radwegemaßnahme von Myllendonk bis zur Niers entlang der K 5 an der westlichen Kreisgrenze vorgesehen. Bei dem Radweg handelt es sich um einen kombinierten Zweirichtungsradweg. Er soll die vorhandene Lücke im Radverkehrsnetz zwischen Bauesweg und Niers (Grenze zur Stadt Mönchengladbach) schließen. Der Baubeginn ist für Ende Mai 2009 eingeplant. Im Vorfeld der eigentlichen Radwegemaßnahme werden umfangreiche Sanierungsarbeiten am Brückenbauwerk über die Niers im Zuge der K 5 durchgeführt. Die Gesamtkosten beinhalten 100.000,00 € Sanierungskosten für das Brückenbauwerk, die grundsätzlich nicht förderfähig sind und weitere 95.000,00 € für den Radwegeneubau.

 

Dem Beschluss des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses vom 04.03.2008 zur Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 folgend, wird die Radwegmaßnahme aufgrund der Erhöhung der Bagatellgrenze auf 100.000,00 € — für 2009 ist die Bagatellgrenze seitens des Zuwendungsgebers auf 200.00,00 € erhöht worden — im Rahmen des Erneuerungsprogramms 2009 umgesetzt.