Benennung eines Mitglieds des Aufsichtsrats der Regiobahn GmbH
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, Frau/Herrn … als Mitglied in den Aufsichtsrat der Regiobahn GmbH für die Dauer der kommenden Amtsperiode zu entsenden.
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrags der Regiobahn GmbH endet die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder in jedem Falle mit dem Beschluss der
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dies ist in
diesem Jahr der Fall.
Da die Feststellung des
Jahresabschlusses 2007 und die Entlastung des Aufsichtsrats für das abgelaufene
Geschäftsjahr in der Gesellschafterversammlung am 25.06.2008 vorgesehen sind,
bittet die Regiobahn GmbH die Gesellschafter nun um Benennung der neuen
Aufsichtsratsmitglieder.
Der Rhein-Kreis Neuss entsendet
laut § 10 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags ein Mitglied in den
Aufsichtsrat.
In der aktuellen Amtsperiode ist der Kreistagsabgeordnete Dr. Christian Will (vorsitzendes) Mitglied des Aufsichtsrats.