a) IV. Verzeichnis 2007
b) Über-/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2008 (I. Verzeichnis)
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die im vierten
Verzeichnis 2007 und die im ersten Verzeichnis 2008 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zur Kenntnis.
Er genehmigt die überplanmäßige
investive Auszahlung (1. Verzeichnis 2008, lfd. Nr. 2) zu Produkt 020 127 011 in Höhe von 280.034,24 EUR. Die
Deckung ist im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet.
Sachverhalt:
Gemäß § 83 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung
gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen
entscheidet der Kämmerer, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Sind die
Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen
Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung
am 18.12.2001 folgendes beschlossen:
Bei über- und außerplanmäßigen
Ausgaben gemäß § 82 GO NRW (alt) sind im Einzelfall folgende Beträge als
unerheblich anzusehen:
a) bei freiwilligen Ausgaben
bis 5.000,00 EUR
b) bei Pflichtausgaben bis 250.000,00 EUR
Bis zum Erlass einer
anderslautenden Regelung finden diese Erheblichkeitsgrenzen auch für die
Haushaltsausführung nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements Anwendung.
Über die im Rahmen des
Jahresabschlusses 2007 noch entstandenen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen wurde das vierte Verzeichnis 2007 und über die im
Haushaltsjahr 2008 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen wurde das I. Verzeichnis 2008 erstellt. Es handelt sich hierbei sich um
Mehraufwendungen/-auszahlungen, die vom Kämmerer bereits genehmigt wurden und
dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen sind.
Desweiteren ist eine überplanmäßige
Auszahlung enthalten, die der Genehmigung des Kreistages bedarf.