Betreff
Konjunkturpaket II der Bundesregierung
Vorlage
III/808/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nachdem auf der Ebene des Bundes das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland mit den Regelungen zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz) verabschiedet ist, hat nunmehr der Landtag des Landes am 01.04.2009 das Gesetz zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Investitionsförderungsgesetz NRW) beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass kurzfristig die individuelle Bereitstellung der Mittel durch einen an den Kreis gerichteten Bescheid erfolgen wird.

 

Zum Konjunkturpaket II der Bundesregierung hat der Rhein-Kreis Neuss am 24. März 2009 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, an der Vertreter der Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss, der IHK Mittlerer Niederrhein, der Kreishandwerkerschaft, der Handwerkskammer Düsseldorf, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nordrhein-Westfalen, der Unternehmerschaft Niederrhein, der Agentur für Arbeit, der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, der ARGE Rhein-Kreis Neuss sowie des Technologiezentrums Glehn teilgenommen haben. Im Rahmen dieser Veranstaltung sind die Teilnehmer über Art und Umfang der für den Rhein-Kreis Neuss sowie die Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 43,9 Mio. Euro im einzelnen informiert worden. Im Zuge dieser Veranstaltung wurde mit den Vertretern von Verbänden und Unternehmen insbesondere die Durchführung konkreter Maßnahmen vor dem Hintergrund einer zügigen Abwicklung und der Sicherung von Beschäftigung im Rhein-Kreis Neuss und der Region erörtert.

 

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Umsetzung des Konjunkturpakets II plant der Bund, das Grundgesetz zu ändern, um mehr Spielraum und Rechtssicherheit für Investitionen zu schaffen. Zu diesem Zweck sind am 27.03.2009 zwei Gesetzentwürfe zur Änderung der Bund-Länder-Finanzbeziehung im Rahmen der Förderalismusreform II in den Bundestag eingebracht worden. Geplant ist dabei, das Grundgesetz, unter anderem Artikel 104 b GG zu ändern. Durch diese Vorschrift wird bislang die Hilfe des Bundes an Länder und Kommunen begrenzt auf Bereiche, in denen dem Bund die Gesetzgebungszuständigkeit zusteht. Durch die beabsichtigte Änderung sollen dem Bund im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen unmittelbare Hilfen an Länder und Kommunen auch außerhalb seiner Gesetzgebungszuständigkeit gestattet werden. Damit können Mittel aus dem Konjunkturpaket II beispielsweise bei Schulen (und weiteren im Zukunftsinvestitionsgesetz vorgesehenen Förderbereichen) nicht mehr nur in energetischen Sanierungen, sondern auch in anderen Bereichen investiert werden. Die Grundgesetzänderung soll zügig und noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

 

Auf der Grundlage der vom Kreistag verabschiedeten Projektliste wird zur Zeit von der Verwaltung an der zügigen Vorbereitung für die vom Kreistag bzw. Kreisausschuss zu treffenden jeweiligen Vergabeentscheidungen im Einzelfall gearbeitet.