Betreff
Bebauungsplan Nr. 459 - Uedesheim, Baggersee südöstlich der A 46 - der Stadt Neuss
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
61/828/2009
Art
Bericht

Beschlussempfehlung:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung hat der Rat der Stadt Neuss in seiner Sitzung am 27.03.2009 die Aufstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 459 – Uedesheim, Baggersee südöstlich der A 46 beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wassergebundene Freizeit-, Wassersport- und Erholungsnutzungen“ verfolgt.

 

Das Plangebiet umfasst das bestehende Abgrabungsgewässer im Bezirk Uedesheim, südöstlich der Autobahn A 46 (Anlage 1).

 

Als Anlage 2 ist die Aufstellungsbegründung der Stadt Neuss zum Bebauungsplan Nr. 459 – Uedesheim, Baggersee südöstlich der A 46 beigefügt.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind umfangreiche fachgutachterliche Untersuchungen durchzuführen, u. a. zum Artenschutz sowie zur landschaftspflegerischen Begleitplanung. Der Umfang der durchzuführenden Untersuchungen befindet sich derzeit in der Vorabstimmung zwischen der Stadt Neuss, dem beauftragten Planungsbüro und den Fachbehörden.

 

Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit nach den Vorgaben des Baugesetzbuches ist bisher nicht erfolgt.