Berichtszeitraum: Januar/Februar 2018
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit für den Berichtszeitraum Januar/Februar 2018 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
- Regionalrat
1.1
Regionalrat
Die nächste Sitzung des Regionalrates findet am 22.03.2018 statt. Zu seiner Vorbereitung tagen am 07.03.2018 der Strukturausschuss, am 08.03.2018 der Verkehrsausschuss sowie am 15.03.2018 der Planungsausschuss.
Eine Tagesordnung liegt noch nicht vor. Über die Sitzungen wird der Kreisausschuss im Rahmen der kommenden Berichterstattung zur Regionalarbeit unterrichtet.
1.2 Sitzungstermine
2018
Dem Bericht zur Regionalarbeit sind die Terminkalender für das 1. und 2. Halbjahr 2018 der Bezirksregierung Düsseldorf für die Sitzungen des Regionalrates und seiner Ausschüsse als Anlagen beigefügt.
- Region Köln/Bonn e. V.
2.1
Zwischenkolloquium
Agglomerationskonzept
Am 01.03.2018 findet im Forum Leverkusen das Zwischenkolloquium zum Agglomerationskonzept statt. Seit Ende des letzten Jahres erarbeiten vier interdisziplinäre Planungsteams im Rahmen des Agglomerationskonzeptes ihre Vision einer möglichen räumlichen Entwicklung der Region im Zeitraum bis 2040. Anlässlich des Zwischenkolloquiums stellen die Planungsteams den Akteuren der Region erste Skizzen und Ideen zu Zielbildern der räumlichen Entwicklung vor. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung werden die Teilnehmer die Möglichkeit haben, sich direkt mit den Planungsteams auszutauschen und Anregungen in den weiteren Prozess einzubringen.
- Metropolregion Rheinland
Die Geschäftsstelle der Metropolregion
Rheinland hat zwischenzeitlich den Entwurf zu einem Logo für die Metropolregion
Rheinland erarbeitet. Zum Jahresbeginn hat die Geschäftsstelle die Mitglieder
hierüber informiert und den Logoentwurf veröffentlicht. Eine Entscheidung soll
im Umlaufverfahren getroffen werden.
- Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Die Landesregierung beabsichtigt den
Landesentwicklungsplan (LEP NRW) zu ändern.
Der Landesentwicklungsplan soll zu diesem
Zweck wachstumsfreundlich weiterentwickelt werden, um so die räumlichen und
infrastrukturellen Voraussetzungen für eine zukunftsweisende Entwicklung in
Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Insbesondere sieht der vorliegende Entwurf zur
Änderung des LEP NRW folgende Punkte vor:
·
Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten der nicht
im Regionalplan zeichnerisch als ASB dargestellter Ortslagen.
·
Streichung des 5-ha-Ziels zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme
·
Senkung des notwendigen Flächenbedarfs von 80 auf
50 ha bei Standorten für flächenintensive Großvorhaben.
·
Anhebung der zu sichernden Versorgungszeiträume
für die Gewinnung von Locker- und Festgesteinen.
·
Streichung des Grundsatzes mit quantitativen
Vorgaben für die Darstellung von Windenergievorranggebieten in den
Regionalplänen.
·
Streichung der Vorgaben eines Wirkungsgrades für
Kraftwerke