Beschlussempfehlung:
Der
Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des
Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2019 bis
2023 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die
notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das
Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2019 – 2023 besteht aus 12 Maßnahmen mit
einem Investitionsbedarf von ca. 34,48 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 13,37 Mio. EUR. Die 12 Maßnahmen
bestehen aus vier Straßenbaumaßnahmen und acht Radwegemaßnahmen, die für die
Jahre 2019 - 2023 eingeplant sind.
Alle
aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine
verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist
nicht möglich.
Nichtsdestotrotz
ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck
verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes
Baurecht“ zu schaffen und Zuschussanträge zu stellen, bevor der zur Verfügung
stehende Finanzrahmen des Landes NRW ausgeschöpft ist.
Hiervon
sind insbesondere auch die beiden großen Planungen: K9n Strümp – Osterath und K
33n AS Delrath betroffen. Bei beiden Maßnahmen liegt zudem das zwingend
erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die
Bezuschussung nicht vor. Im Fall der K9n Strümp – Osterath hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Oktober 2015 den maßgeblichen
Bebauungsplan Nr. 281 zur Schaffung des Baurechts für unwirksam erklärt. Von
Seiten der Stadt Meerbusch ist eingeplant, dass der Bebauungsplan in der
zweiten Jahreshälfte 2018 mit der Veröffentlichung Rechtskraft erlangt. Die
Stadt Meerbusch strebt nach Rechtskraft des B-Plans und der eigentumsmäßigen
Übertragung aller für den Straßenbau erforderlichen Flächen die zeitnahe
Realisierung der Maßnahme durch den Kreis an und bittet die entsprechenden
Finanzmittel in den Haushalt einzustellen.
Bei
der K 33n AS – Delrath ist das laufende Anhörungsverfahren seitens der
Bezirksregierung Düsseldorf unverändert ruhend gestellt und soll im
Herbst/Winter 2018 wieder aufgenommen werden, wenn bis dahin die umfangreichen
Vorgaben und Aufgabenstellungen der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich
Störfallproblematik, verkehrlicher Belange, Rechtsexpertise und Überarbeitung
sonstiger Antragsunterlagen abgearbeitet sind. Weitere Ausführungen sind TOP 3
zu entnehmen.
Folgende Radwegemaßnahme wird in den nächsten 12
Monaten mit vordringlichem Bedarf vorangetrieben:
] K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32
Durch die Umsetzung der
Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet
werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch
eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die
Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn
geschlossen.
Bei
dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig
anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L
32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu
kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege
sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als
einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang
Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und
schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.
Seitens des Rhein-Kreises
Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im
Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und
die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.
Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine
unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des
Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter)
und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege
verlaufen, werden so besser erschlossen.
Die Grunderwerbsverhandlungen wurden im 2.
Halbjahr 2017 abgeschlossen, so dass alle für den geplanten Radwegebau
benötigten Flächenanteile zur Verfügung stehen.
Die Realisierung der Radwegemaßnahme kann somit
planmäßig im Jahre 2019 erfolgen.
Anhang:
Der
Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um
fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den
aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich
ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist
nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.