Betreff
K 33n - Anschlussstelle Dormagen - Delrath
- Sachstandsbericht
Vorlage
66/2467/XVI/2018
Art
Bericht

Sachverhalt:

In der letzten Ausschusssitzung war das für den weiteren Verfahrensfortgang besonders bedeutsame Verkehrsgutachten vorgestellt und hinsichtlich seiner wesentlichen verkehrsplanerischen Ergebnisse fachlich erläutert worden.

 

Kernstück der präsentierten Verkehrsuntersuchung ist – neben dem (erbrachten) Nachweis der Alternativlosigkeit der geplanten Anschlussstelle – der an verschiedenen Parametern (aktuelle und zukünftige Verkehrsnachfrage, Bewertung der aktuellen Verkehrsqualität, Bestimmung künftiger Verkehrsbelastungen) ausgerichtete Variantenvergleich.

 

Zwischenzeitlich haben die betroffenen Standortkommunen Neuss und Dormagen nun auch offiziell ihr Votum für die Vorzugsvariante abgegeben und sich im Schulterschluss mit dem Kreis als Vorhabenträger für die als Variante 1 bezeichnete Straßenplanung entschieden.

Vorausgegangen waren dieser Entscheidungsfindung  bzw. Festlegung diverse Abstimmungsprozesse auf kommunaler Ebene sowie intensive Erörterungen mit dem Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Düsseldorf, das in seiner Funktion als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde auf Anregung des Kreises im November vergangenen Jahres sowie im Januar 2018 zu weiteren Fachgesprächen geladen hatte.

 

Die Variante 1, die nunmehr Gegenstand der konkretisierten Planungen ist, entspricht 1 : 1 der auch kreisseits favorisierten und bereits Ende 2006 ins Verfahren eingebrachten Linienführung. Gleichwohl ist – wie bereits mehrfach berichtet – eine umfassende Aktualisierung und Überarbeitung sämtlicher Planfeststellungsunterlagen erforderlich. Die hierbei zu berücksichtigenden Anforderungen ergeben sich planerisch insbesondere aus dem erwähnten Verkehrsgutachten selber sowie rechtlich aus einer Vielzahl veränderter und umweltrechtlich angepasster Bestimmungen.

 

Weitere inhaltliche und verfahrensrelevante Vorgaben beinhalten die in den letzten Jahren maßgeblich fortgeschrieben Planfeststellungsrichtlinien.

 

Der entsprechende Ingenieurauftrag  zur Aktualisierung der Planfeststellungsunterlagen konnte – wie zuletzt in der Oktobersitzung angekündigt – zeitgerecht erteilt werden, so dass nach wie vor davon ausgegangen werden kann, dass der insgesamt sehr ambitionierte Zeitplan eingehalten wird bzw. die Planunterlagen zur bearbeitungsfähigen Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens voraussichtlich bis Ende des Jahres der Bezirksregierung übergeben werden können.