- Sachstandsbericht
Sachverhalt:
In der letzten
Ausschusssitzung war das für den weiteren Verfahrensfortgang besonders
bedeutsame Verkehrsgutachten vorgestellt und hinsichtlich seiner wesentlichen
verkehrsplanerischen Ergebnisse fachlich erläutert worden.
Kernstück der präsentierten
Verkehrsuntersuchung ist – neben dem (erbrachten) Nachweis der
Alternativlosigkeit der geplanten Anschlussstelle – der an verschiedenen
Parametern (aktuelle und zukünftige Verkehrsnachfrage, Bewertung der aktuellen
Verkehrsqualität, Bestimmung künftiger Verkehrsbelastungen) ausgerichtete
Variantenvergleich.
Zwischenzeitlich
haben die betroffenen Standortkommunen Neuss und Dormagen nun auch offiziell
ihr Votum für die Vorzugsvariante abgegeben und sich im Schulterschluss mit dem
Kreis als Vorhabenträger für die als Variante 1 bezeichnete Straßenplanung
entschieden.
Vorausgegangen
waren dieser Entscheidungsfindung bzw.
Festlegung diverse Abstimmungsprozesse auf kommunaler Ebene sowie intensive
Erörterungen mit dem Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Düsseldorf, das in
seiner Funktion als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde auf Anregung des
Kreises im November vergangenen Jahres sowie im Januar 2018 zu weiteren
Fachgesprächen geladen hatte.
Die Variante 1,
die nunmehr Gegenstand der konkretisierten Planungen ist, entspricht 1 : 1 der
auch kreisseits favorisierten und bereits Ende 2006 ins Verfahren eingebrachten
Linienführung. Gleichwohl ist – wie bereits mehrfach berichtet – eine
umfassende Aktualisierung und Überarbeitung sämtlicher Planfeststellungsunterlagen
erforderlich. Die hierbei zu berücksichtigenden Anforderungen ergeben sich
planerisch insbesondere aus dem erwähnten Verkehrsgutachten selber sowie
rechtlich aus einer Vielzahl veränderter und umweltrechtlich angepasster
Bestimmungen.
Weitere
inhaltliche und verfahrensrelevante Vorgaben beinhalten die in den letzten
Jahren maßgeblich fortgeschrieben Planfeststellungsrichtlinien.
Der entsprechende
Ingenieurauftrag zur Aktualisierung der
Planfeststellungsunterlagen konnte – wie zuletzt in der Oktobersitzung
angekündigt – zeitgerecht erteilt werden, so dass nach wie vor davon
ausgegangen werden kann, dass der insgesamt sehr ambitionierte Zeitplan
eingehalten wird bzw. die Planunterlagen zur bearbeitungsfähigen Wiederaufnahme
des Planfeststellungsverfahrens voraussichtlich bis Ende des Jahres der
Bezirksregierung übergeben werden können.