Betreff
- Verbreiterung des Brückenbauwerks im Zuge der K 18 im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der A 57 in Dormagen
Vorlage
66/2468/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Basierend auf der verkehrstechnischen Untersuchung der Ingenieurgesellschaft Brilon Bondzio Weiser stimmt der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss der Verbreiterung des Brückenbauwerks im Zuge der K 18 zu und beauftragt die Verwaltung alles Erforderliche zu veranlassen, um die einvernehmliche Abstimmung und Realisierung im Rahmen des geplanten 6-streifigen Ausbaus der BAB A 57 mit Straßen.NRW herbeizuführen


Sachverhalt:

Die Stadt Dormagen hat im Rahmen der Planfeststellung zum 6-streifigen Ausbau der A 57 im Bereich der Anschlussstellen Dormagen Leistungsfähigkeitsuntersuchungen der Anschlüsse an das untergeordnete Straßennetz beauftragt, um Aussagen über die erforderlichen Ausbaustände der Knotenpunkte und der in diesem Bereich liegenden Brückenbauwerke zu treffen. Hierzu erfolgte die Beauftragung der Ingenieurgesellschaft Brilon Bondzio Weiser aus Bochum

 

Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung wurden von der Stadt Dormagen mit Schreiben vom 29.09.2017 an die Planfeststellungsbehörde offiziell in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht.

 

Die Ergebnisse der verkehrstechnischen Berechnungen zum Analyse- und Prognosefall für die Knotenpunkte K 18 / AS-Dormagen / Franz-Gerstner-Straße und Alte Heerstraße / K 18 / Chempark zeigen für die Abwicklung der Verkehrsbelastungen eine nicht mehr ausreichende Leistungsfähigkeit bzw. eine nicht mehr ausreichende Verkehrsqualität. Insbesondere die vom Gutachter prognostizierte Verkehrsqualität der Stufe E (mangelhaft) am Knotenpunkte K 18 / AS-Dormagen / Franz-Gerstner-Straße zeigt Handlungsbedarf.

 

Aufgrund der prognostizierten mangelhaften Verkehrsentwicklung auf der K 18 zwischen TOR 14 und Anschlussstelle Dormagen kommt die Verkehrsuntersuchung zu dem Ergebnis und der abschließenden Empfehlung, dass das Brückenbauwerk im Zuge der K 18 (als Vorsorgemaßnahme) für die Anlage einer zusätzlichen Fahrspur (von vier auf fünf) aufgeweitet werden soll. Eine entsprechende Querschnittserweiterung der K 18 könnte somit bei eintretendem Bedarf relativ problemlos erfolgen.

 

Unter Berücksichtigung der v. g. Punkte und der zukünftigen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der K 18 sowie einer nachhaltigen Verkehrsplanung wird aus Sicht des Fachamtes die Verbreiterung des Brückenbauwerkes in ihrer Lichten Weite im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der A 57 empfohlen.

Die Kosten für die Mehrbreite des Brückenbauwerks einschließlich Ablösekosten sind nach Gesetzeslage vom Rhein-Kreis Neuss als Straßenbaulastträger der K 18 zu tragen.