Betreff
Nachwuchswerbung der Hilfsorganisationen
Vorlage
32/2476/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz empfiehlt dem Kreistag, in den Haushalten der Jahre 2018 (6.300,- Euro für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis 31.12.2018) und 2019 (18.900,- Euro für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019) Mittel bereitzustellen, um die Nachwuchswerbung der Hilfsorganisationen zu unterstützen.

Die Hilfsorganisationen werden aufgefordert, dem Ausschuss in seiner ersten Sitzung im Jahr 2019 einen Zwischenbericht über den Erfolg der Nachwuchswerbung vorzulegen.

 

 


Sachverhalt:

Erläuterung zu Tagesordnungspunkt   2  der Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz am 07.02.2018

Nachwuchswerbung der Hilfsorganisationen

In der Ausschusssitzung am 12.09.2017 wurde von den anerkannten Hilfsorganisationen die aktuelle Entwicklung der Mitgliedersituation im Bereich des Katastrophenschutzes dargestellt. Verbunden damit war die Präsentation eines Konzeptentwurfes zur Förderung der Nachwuchsgewinnung.

Der Ausschuss begrüßte das vorgelegte Konzept als wichtige Weichenstellung für den Erhalt des ehrenamtlichen Engagements im Katastrophenschutz und beauftragte die Verwaltung, in der nächsten Ausschusssitzung einen umsetzbaren Beschlussvorschlag vorzulegen.

Im Zuge der Umsetzung dieser Vorgabe hat die Verwaltung mit den Hilfsorganisationen in einem Gespräch am 15.11.2017 folgende Eckpunkte herausgearbeitet:

1.)    Die Hilfsorganisationen berichten dem Ausschuss in seiner Sitzung am 07.02.2018 über die Quantität und Qualität der Entwicklung der Helfersituation im Katastrophenschutz seit dem Zeitpunkt der Aussetzung der Wehrpflicht.

2.)    Die Nachwuchswerbung richtet sich an Schüler/Schülerinnen ab der Klasse 9. Schwerpunkt-mäßig erfolgt die Nachwuchswerbung an den Berufskollegs des Kreises in den Bereichen der Vollzeitbildungslehrgänge und der internationalen Klassen für Flüchtlinge, aber auch an allen anderen weiterführenden Schulen. Der Kreis ist hier bei einer Kontaktaufnahme behilflich. Die Kontaktaufnahme mit Schulen, die nicht in der Trägerschaft des Kreises sind, obliegt den Hilfsorganisationen.

3.)    Das pädagogische Nachwuchsgewinnungskonzept der Hilfsorganisationen wird von diesen den Schulleitern und der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen einer Schulleiterdienst-besprechung vorgestellt. Das zuständige Fachamt des Rhein-Kreises Neuss leistet hierbei die erforderliche Unterstützung.

4.)    Die Nachwuchswerbung soll ab dem Beginn des Schuljahres 2018 starten.

5.)    Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt die Nachwuchswerbung der Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Grevenbroich; Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Neuss; Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Niederrhein; Malteser Hilfsdienst e.V., Diözesanverband Köln) zum Erhalt und zur Förderung des Ehrenamtes im Katastrophen-schutz mit einer jährlichen Pauschale.

6.)    Die Hilfsorganisationen berichten dem zuständigen Fachausschuss des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss jährlich über die Entwicklung im Bereich der Nachwuchswerbung.

7.)    Die Dauer und die Höhe der finanziellen Unterstützung sind abhängig von der Entwicklung bei den Helferzahlen und den im Haushalt des Kreises bereitgestellten Mitteln. Es wird davon ausgegangen, dass zunächst der im Beschlussvorschlag genannte Aufwand anfällt. Gegebenenfalls können weitere Mittel bereitgestellt werden.

Als Anlage ist ein entsprechender Antrag der Hilfsorganisationen beigefügt.