Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für
Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz empfiehlt dem Kreistag, in den
Haushalten der Jahre 2018 (6.300,- Euro für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis
31.12.2018) und 2019 (18.900,- Euro für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis
31.12.2019) Mittel bereitzustellen, um die Nachwuchswerbung der
Hilfsorganisationen zu unterstützen.
Die
Hilfsorganisationen werden aufgefordert, dem Ausschuss in seiner ersten Sitzung
im Jahr 2019 einen Zwischenbericht über den Erfolg der Nachwuchswerbung
vorzulegen.
Sachverhalt:
Erläuterung zu
Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung des
Ausschusses für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz am 07.02.2018
Nachwuchswerbung der Hilfsorganisationen
In der
Ausschusssitzung am 12.09.2017 wurde von den anerkannten Hilfsorganisationen
die aktuelle Entwicklung der Mitgliedersituation im Bereich des
Katastrophenschutzes dargestellt. Verbunden damit war die Präsentation eines
Konzeptentwurfes zur Förderung der Nachwuchsgewinnung.
Der Ausschuss
begrüßte das vorgelegte Konzept als wichtige Weichenstellung für den Erhalt des
ehrenamtlichen Engagements im Katastrophenschutz und beauftragte die
Verwaltung, in der nächsten Ausschusssitzung einen umsetzbaren
Beschlussvorschlag vorzulegen.
Im Zuge der
Umsetzung dieser Vorgabe hat die Verwaltung mit den Hilfsorganisationen in
einem Gespräch am 15.11.2017 folgende Eckpunkte herausgearbeitet:
1.)
Die Hilfsorganisationen berichten dem Ausschuss in
seiner Sitzung am 07.02.2018 über die Quantität und Qualität der Entwicklung
der Helfersituation im Katastrophenschutz seit dem Zeitpunkt der Aussetzung der
Wehrpflicht.
2.)
Die Nachwuchswerbung richtet sich an
Schüler/Schülerinnen ab der Klasse 9. Schwerpunkt-mäßig erfolgt die
Nachwuchswerbung an den Berufskollegs des Kreises in den Bereichen der Vollzeitbildungslehrgänge
und der internationalen Klassen für Flüchtlinge, aber auch an allen anderen
weiterführenden Schulen. Der Kreis ist hier bei einer Kontaktaufnahme
behilflich. Die Kontaktaufnahme mit Schulen, die nicht in der Trägerschaft des
Kreises sind, obliegt den Hilfsorganisationen.
3.)
Das pädagogische Nachwuchsgewinnungskonzept der
Hilfsorganisationen wird von diesen den Schulleitern und der Bezirksregierung
Düsseldorf im Rahmen einer Schulleiterdienst-besprechung vorgestellt. Das
zuständige Fachamt des Rhein-Kreises Neuss leistet hierbei die erforderliche
Unterstützung.
4.)
Die Nachwuchswerbung soll ab dem Beginn des
Schuljahres 2018 starten.
5.)
Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt die
Nachwuchswerbung der Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband
Grevenbroich; Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Neuss;
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Niederrhein; Malteser Hilfsdienst
e.V., Diözesanverband Köln) zum Erhalt und zur Förderung des Ehrenamtes im
Katastrophen-schutz mit einer jährlichen Pauschale.
6.)
Die Hilfsorganisationen berichten dem zuständigen
Fachausschuss des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss jährlich über die
Entwicklung im Bereich der Nachwuchswerbung.
7.)
Die Dauer und die Höhe der finanziellen
Unterstützung sind abhängig von der Entwicklung bei den Helferzahlen und den im
Haushalt des Kreises bereitgestellten Mitteln. Es wird davon ausgegangen, dass
zunächst der im Beschlussvorschlag genannte Aufwand anfällt. Gegebenenfalls
können weitere Mittel bereitgestellt werden.
Als Anlage ist ein
entsprechender Antrag der Hilfsorganisationen beigefügt.