Beschlussempfehlung:
Der Antrag der
anerkannten Hilfsorganisationen auf Gewährung einer Zweckzuweisung für die
Mitwirkung im Katastrophenschutz wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen
im Zuge der Haushaltsberatungen 2018 verwiesen.
Sachverhalt:
Der Ausschuss hat
sich in seinen Sitzungen am 06.09.2016 und am 08.02.2017 bereits mit der
Thematik befasst. Auf die Bitte der Hilfsorganisationen, sie im Bereich des
Katastrophenschutzes zu unterstützen, hat der Ausschuss auf eine entsprechende
Positionierung für die Haushaltsberatungen 2018 hingewiesen.
In dem als Anlage
beigefügten Antrag konkretisieren die Hilfsorganisationen den aus ihrer Sicht
bestehenden Förderbedarf, welcher in einer Gesamtsumme von 131.600,- Euro
jährlich für die nächsten fünf Jahre mündet.
In den Jahren 2000
bis 2005 wurde den anerkannten Hilfsorganisationen als Zweckzuweisung für die
Mitwirkung im Katastrophenschutz eine jährliche Gesamtsumme von 100.000,- DM
bzw.
50.000,- Euro gewährt.
Im Jahr 2015 investierte der Rhein-Kreis Neuss Mittel in Höhe von ca. 500.000,- Euro in den Katastrophenschutz (Anschaffung des Einsatzleitwagens 2). Dies entspricht in etwa einem jährlichen Mittelverbrauch von 50.000,- Euro für den Zeitraum der Jahre 2006 bis 2015.