Betreff
Aufwandsentschädigungen für den stellvertretenden Kreisbrandmeister
Vorlage
32/2479/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz empfiehlt dem Kreistag, dem ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister ab dem 01.04.2018 eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 55,- Euro und eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 320,00 Euro zu gewähren.


Sachverhalt:

Gemäß § 12 Absatz 7 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 erhalten ehrenamtliche stellvertretende Kreisbrandmeister eine Reisekostenpauschale und eine Aufwandsentschädigung.

Die Höhe der Beträge ist von den Kreisen festzusetzen (§ 12 Absatz 7 Satz 3 BHKG). Die örtliche Bestimmung der Höhe der Aufwandsentschädigung erfolgt in Orientierung an den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung (§ 12 Absatz 7 Satz 6 BHKG).

Die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (EntschVO) sieht gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe bb) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 457,10 Euro vor.

Der stellvertretende ehrenamtliche Kreisbrandmeister erhält derzeit eine Reisekostenpauschale in Höhe von 55,- Euro, da ihm ein Dienstwagen zur Verfügung steht. Seine monatliche Aufwandsentschädigung beträgt 160,00 Euro. In Anlehnung an die EntschVO und den zeitlichen Aufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit soll die Aufwandsentschädigung angemessen erhöht werden.