Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für
Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz empfiehlt dem Kreistag, dem
ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrandmeister ab dem 01.04.2018 eine
monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 55,- Euro und eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 320,00 Euro zu gewähren.
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Absatz 7
Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 erhalten ehrenamtliche
stellvertretende Kreisbrandmeister eine Reisekostenpauschale und eine Aufwandsentschädigung.
Die Höhe der
Beträge ist von den Kreisen festzusetzen (§ 12 Absatz 7 Satz 3 BHKG). Die
örtliche Bestimmung der Höhe der Aufwandsentschädigung erfolgt in Orientierung
an den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung (§ 12 Absatz 7 Satz 6 BHKG).
Die Verordnung über
die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse
(EntschVO) sieht gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe bb) eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 457,10 Euro vor.
Der stellvertretende ehrenamtliche Kreisbrandmeister erhält derzeit eine Reisekostenpauschale in Höhe von 55,- Euro, da ihm ein Dienstwagen zur Verfügung steht. Seine monatliche Aufwandsentschädigung beträgt 160,00 Euro. In Anlehnung an die EntschVO und den zeitlichen Aufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit soll die Aufwandsentschädigung angemessen erhöht werden.