Meldung der Gruppen und Gruppenformen, der Anzahl der Plätze für U3 und Ü3-Kinder und der Betreuungszeiten gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz zum 15.03.2018 an das Landesjugendamt
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des
Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.
Das Jugendamt
wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes
festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich
und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern
abzustimmen und umzusetzen.
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt zum
15.03.2018 gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz die im Folgenden aufgeführten
Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden
Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahre zu melden sowie die
Anzahl der Plätze in Kindertagespflege.
Darüber hinaus
-
haben die
Eltern grundsätzlich das Recht gemäß § 3a Abs. 3 KiBiz den zeitlichen Umfang
der Betreuung ihres Kindes nach dem individuellen Bedarf in allen
Kindertageseinrichtungen frei zu wählen. Lediglich bei der 45 Stunden Betreuung
ist der Anteil der Kinder über drei Jahren in der Gruppenform I und III gemäß §
19 Abs. 3 im Jugendamtsbezirk für das Kindergartenjahr 2017/18 auf 55 % (51 %
+ 4 %) zu begrenzen.
-
wird dem
Kreisjugendamt grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Gruppenkonstellationen
zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung notwendig wird.
Veränderungen sind dem Kreisjugendhilfeausschuss mitzuteilen.
Gruppenformen in den Einrichtungen
Gruppenformen: |
|||||||
Gruppenform
I. 4
bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20
Kinder |
|||||||
Gruppenform
II:
max. 10 Kinder unter 3 Jahren |
|||||||
Gruppenform
III:
max. 25 Kinder über 3 Jahre |
|||||||
inklusive
Gruppe:
max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne
Behinderung |
|||||||
Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3
Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens 5 Kinder unter drei Jahren |
Für die Kindertagespflege wird folgende Meldung abgegeben:
Kindertagespflegepersonen und
Betreuungsplätze |
||||
Ort / Anzahl |
KTP |
U3-Plätze |
U3-Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum
Schuleintritt |
Jüchen |
17 |
54 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
31 |
89 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
9 |
37 |
0 |
0 |
gesamt |
57 |
180 |
0 |
0 |
Kindertagespflegeperson (KTP) |
Sachverhalt:
A. Bedarfsplan
Die Bedarfsplanung für
die Kindertagesbetreuung war in den zurück liegenden Jahren enormen
Veränderungen durch den demographischen Wandel, durch den U3-Ausbau ab dem
Kindergartenjahr 2008/09 und durch den Rechtanspruch auf einen Betreuungsplatz
für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in
Kindertagespflege gemäß §24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 ausgesetzt.
Im Rahmen des
demographischen Wandels ist in der Vergangenheit davon ausgegangen worden, dass
die Kinderzahlen insgesamt zurückgehen, deshalb wurden Gruppen in Kindertageseinrichtungen
für Kinder über drei Jahren in Gruppen für Kinder unter drei Jahren
umgewandelt. So konnten durch den Umbau-, den Ausbau- und durch Neubaumaßnahmen
seit 2008, 334 zusätzliche Plätze
für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und 180 zusätzliche Plätze in der
Kindertagespflege geschaffen werden. Die Prognosen für den demographischen
Wandel haben sich jedoch, bezogen auf den Jugendamtsbezirk des Rhein-Kreises
Neuss, nicht bestätigt.
Seit dem
Kindergartenjahr 2012/13 ist wieder eine Zunahme bei den Kinderzahlen insgesamt
festzustellen und damit auch ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen für Kinder über
drei Jahren. Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 bis zum Kindergartenjahr 2018/19
werden insgesamt 402 zusätzliche Plätze
für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen errichtet worden sein.
Weitere Plätze für
Kinder über und unter drei Jahren sind im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen
in Planung und werden notwendig werden.
Im Kindergartenjahr
2017/18 werden in 36 Kindertageseinrichtungen insgesamt 2488 (497 Kinder unter
und 1991 Kinder über drei Jahren) betreut werden.
Die Kommunen im
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes planen und bebauen seit einigen
Jahren Neubaugebiete in einem relativ großen Umfang, dadurch sind viele Zuzüge
von Familien mit Kindern im Kindergartenalter zu verzeichnen.
So sind
Kindergartenkinder wie im Folgenden aufgeführt zugezogen:
Trotz dieser Faktoren
ist es dem Jugendamt gemeinsam mit den Kommunen und den übrigen Trägern der
Kindertagesstätten gelungen, allen Kindern über drei Jahren im aktuellen
Kindergartenjahr einen Platz in einer Kindertageeinrichtung zur Verfügung zu
stellen.
Auch konnte allen
Kindern unter drei Jahren ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung
oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden.
Als
Anlage 1 liegt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2017/18 für die Stadt
Korschenbroich und für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen vor.
Die Verwaltung
wird in der Sitzung die Bedarfsplanung erläutern.
B. Landeszuschuss zu den Betriebskosten der
Kindertageseinrichtungen
Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15.
März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden
verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes
nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers nach § 6 Abs. 1
betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Gemäß § 19 Abs. 3 wird
im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche der in der
Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den
Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung ist vom
Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Die
Kindertageseinrichtungen mit ihren Gruppenformen und der Anzahl der Plätze für
Kinder unter und über drei Jahren ist der Anlage 1 (Bedarfsplanung) zu
entnehmen.
Trotz der enormen
Zuzüge von jungen Familien mit Kindern kann auch im Kindergartenjahr 2018/19
allen Kindern über drei Jahren ein Kindergartenplatz angeboten werden. Dennoch
wird die Möglichkeit der gesetzlich möglichen Überbelegung (max. zwei Kinder
pro Gruppe) im Verlauf des Kindergartenjahres genutzt werden müssen. Der vom
KiBiz (Anlage 1 zu § 19) vorgegebene Personalschlüssel wird dabei erfüllt.
U3-Gruppen werden grundsätzlich nicht überbelegt.
C. Antragsverfahren
Die Träger von
Kindertageseinrichtungen beantragen bis zum 20.02. eines Jahres die
Kindpauschalen gemäß § 20 Abs. 1 KiBiz beim Kreisjugendamt. Dieses Verfahren
ist im § 2 der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 20.07.2015 zur Förderung der
Kindertageseinrichtungen wie folgt geregelt:
§ 2 Antragsverfahren
(1) Der Träger der Kindertageseinrichtung (Träger) beantragt bis
zum 20.02. eines Jahres beim Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss (Jugendamt) für
das zum 01.08. desselben Jahres beginnende Kindergartenjahr die Mittel für
1.
Kindpauschalen
gemäß § 20 Absatz 1 KiBiz
2.
Mietzuschuss
gemäß § 20 Absatz 2 KiBiz und
3.
Zuschuss
für eingruppige Einrichtungen oder Waldkindergartengruppen gemäß
§ 20 Absatz 3 KiBiz
Der Antrag erfolgt nach vorgegebenem Muster über die webbasierte
Anwendung KiBiz.web. Dabei sind auch Angaben zu machen zum
1.
Status als
zertifiziertes Familienzentrum,
2.
Status für
plusKITA-Einrichtungen nach § 21a KiBiz und
3.
Status für
zusätzlichen Sprachförderbedarf nach § 21b KiBiz.
Die entsprechenden
Anträge sind vom Kreisjugendamt zu prüfen und bis zum 15.03. über KiBiz.web
beim Landesjugendamt zu stellen.
Der aktuelle Stand der
Anträge / Meldungen gemäß § 21 Abs. 1 an das Landesjugendamt wird dem Ausschuss
als Tischvorlage vorgelegt, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage
noch keine angemessene Aussage getätigt werden kann.