Betreff
Mitteilung der Verwaltung über die Errichtung einer Lärmschutzwand für das Baugebiet Marianum
Vorlage
68/836/2009
Aktenzeichen
68.4-40.08-7
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 454 der Stadt Neuss sieht zum Lärmschutz für das Baugebiet auf dem ehemaligen Marianum-Gelände die Errichtung einer Lärmschutzwand zum Parkplatz des Krankenhauses hin vor. Alternative Standorte kommen wegen der Eigentumsverhältnisse nicht in Betracht, insbesondere scheidet eine Errichtung auf dem Parkplatz aus. Das Erfordernis der Lärmschutzwand ist belegt. Der Standort der Lärmschutzwand mit einer Höhe von bis zu 4,00 m über Grund und einer Gesamtlänge von rd. 30,00 m liegt westlich einer den Weg säumenden Allee zwischen dieser und weiter westlich liegenden Bäumen. Nach § 47 a LG NRW dürfen Alleen nicht zerstört, beschädigt oder nachteilig verändert werden. Da dies nicht von vorneherein ausgeschlossen werden konnte, wurde der Standort der Lärmschutzwand besichtigt. Hierbei wurde im Ergebnis festgestellt, dass es bei Errichtung der Wand nicht zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung der Allee kommen wird. Die Lärmschutzwand wird aus Einzelelementen bestehen. die lediglich durch Pfeiler mit Punktfundamenten verbunden sein werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wurzelwerkes wird nicht erfolgen. Ein Aufasten der Alleebäume ist ebenfalls nicht erforderlich, da dies bereits im Rahmen der Pflegemaßnahmen im Zuge des Bestandes der Allee erfolgte. Einzelne dünne Zweige, die zusätzlich entnommen werden müssen, sind nicht beachtlich. Die Wand wird nach Darstellung des Projektträgers eine Begrünung zulassen oder bereits aus begrünten Elementen bestehen. Eine Garage, die heute unmittelbar an bzw. bereits innerhalb der Allee steht, wird beseitigt. Insgesamt war seitens der Unteren Landschaftsbehörde nichts weiter zu veranlassen. Im Sinne des Schutzes der Allee wurde der Projektträger insbesondere auf das Erfordernis zu Beachtung der einschlägigen Normen zum Schutz des Baumbestandes und bei Bodenarbeiten hingewiesen.