Betreff
Fehlbuchungen A2LL
Vorlage
50/2520/XVI/2018
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Ausgangslage

 

In der Sitzung des Arbeitskreises SGB II/gE beim LKT NRW am 26.01.2017 wurde seitens eines Kreises berichtet, dass dieser in seinem Jobcenter das Jahr 2012 hinsichtlich evtl. Fehlbuchungen im Leistungsbereich zu seinen Lasten geprüft habe und dabei alleine für 2012 ein Schaden in Höhe von ca. 800.000,00 € identifiziert wurde. Einige andere kommunale Träger berichteten ebenfalls, sie seien in die Prüfung eingestiegen.

 

Fehlbuchungen kennzeichnen sich dadurch, dass in bestimmten Fallkonstellationen innerhalb der Leistungsbewilligung das Auszahlungsprogramm von den Mitarbeitern des Jobcenters derart fehlerhaft bedient wird, dass infolge dessen falsche Haushaltsstellen belastet werden. Insbesondere in folgenden Fallgestaltungen erfolgen fehlerhafte Buchungen zu Lasten kommunaler Träger (kT) bzw. zu Gunsten der Bundesagentur für Arbeit (BA):

 

·         Renovierungsaufwendungen, die als Umzugskosten ausgezahlt werden

o   Renovierungsaufwendungen müssen als laufende Kosten der Unterkunft (KdU) ausgezahlt werden, ansonsten entgeht dem kT die Bundeserstattung

 

·         Ersatzbeschaffung für Möbel wird als Wohnungserstausstattung ausgezahlt

o   Die Kosten der Ersatzbeschaffung trägt die BA voll, während die Kosten für die Wohnungserstausstattung der kT voll trägt

 

·         Der Rückfluss kommunaler Darlehen wird falsch verbucht

o   Wird ein kommunales Darlehen ausgezahlt, so müssen Tilgungs- bzw. Verrechnungsbeträge auch einer kommunalen Haushaltsstelle zugeordnet werden, ansonsten entgehen dem kT entsprechende Einnahmen

 

·         Einmalige Bedarfe jeglicher Art (z.B. Lebensmittelgutscheine oder Fahrtkosten) werden als sonstige gesondert zu erbringende Leistungen ausgezahlt

o   Eine bestimmte Haushaltsstelle, die die Kommune voll belastet, wurde regelmäßig als eine sog. Auffanghaushaltsstelle benutzt. Damit werden über diese Haushaltsstelle auch Bedarfe ausgezahlt, für die der kT nicht aufkommen muss

 

Die Verwaltung beriet u.a. auf Grund dieser Informationen auch mit dem Rechnungsprüfungsamt, ob im Rhein-Kreis Neuss ebenfalls eine Prüfung angestrebt werden sollte und wenn ja, mit welchen personellen Ressourcen (Fachamt, RPA, Dritte, etc.).

 

Endergebnis aller Beratungen war im Rahmen einer freihändigen Vergabe die Beauftragung des Beratungsunternehmens Rödl & Partner. Das Unternehmen wurde jeweils einzeln beauftragt die Jahre 2013 bis einschließlich 2016 auf evtl. Fehlbuchungen zu überprüfen.

 

Als ein Ergebnis der Prüfungen der Jahre 2013 bis 2016 konnte festgestellt werden, dass die Fehlerquote im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss deutlich geringer ausfiel, als in anderen Jobcentern, in welchen Rückforderungen zum Teil im hohen sechsstelligen Bereich verzeichnet wurden.

 

Nachfolgend die dem Rhein-Kreis Neuss im Rahmen der Schadensregulierung erstatteten Schadensbeträge:

 

2013

72.580,66 €

2014

56.035,65 €

2015

40.501,42 €

2016

11.139,24 €

Gesamt

180.256,97 €

 

Unter Berücksichtigung der an das Prüfunternehmen zu leistenden Beauftragungssummen für die Jahre 2013 bis 2016 verblieb beim Rhein-Kreis Neuss ein Gesamtbetrag in Höhe von 40.256,99 Euro.

 

Eine weitere Erkenntnis der jahresübergreifenden Überprüfung ist auch, dass die neue Leistungssoftware ALLEGRO im Vergleich zu der abgelösten EDV-Lösung A2LL auf einem ohnehin niedrigen Fehlerniveau von den Mitarbeitern fehlerfreier genutzt wurde.