Betreff
Rußrindenkrankheit bei Ahornbäumen
Vorlage
68/2522/XVI/2018
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

 

Die in der beigefügten Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 28.01.2018 gestellten Fragen zur Rußrindenkrankheit bei Ahornbäumen beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Zu 1.: Die Rußrindenkrankheit, verursacht durch den Pilz Cryptostroma corticale, wurde 2017 erstmalig in Waldbeständen des Rhein-Kreises Neuss diagnostiziert. Bisher wurde die Krankheit überwiegend an Bergahornen auf dem Strategischen Bahndamm in Rommerskirchen festgestellt. Zudem wurden im Straßenbegleitgrün der Kreisstraße K 37 östlich der Ortslage Büttgen einzelne erkrankte Exemplare gefunden. Es handelt sich jeweils um Erkrankung von Einzelbäumen, ein flächenhaftes Absterben ist nicht zu verzeichnen.

 


Zu 2.: Die Erkrankung ist nicht heilbar. Die Verbreitung der Sporen erfolgt überwiegend durch den Wind. Cryptostroma corticale ist ein Schwächeparasit, der insbesondere infolge von Trockenstress auftritt. Ziel ist daher, die Bäume durch regelmäßige Durchforstungen zu stärken und so weiteren Ausbrüchen der Krankheit vorzubeugen. Die Möglichkeiten, die Verbreitung des Pilzes zu verhindern, sind eher gering einzuschätzen. Aufgrund der bisherigen Fundstellen ist von einem flächendeckenden Vorkommen des Pilzes im Kreisgebiet auszugehen. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Rheinland weist darauf hin, dass es sich bei Cryptostroma corticale nicht um einen sogenannten Quarantäneschädling handelt. Das bedeutet, dass der Erreger in Deutschland etabliert ist und keine Bestrebungen zur Ausrottung bestehen. Zudem existiert aus diesem Grunde auch keine behördliche Befugnis des Pflanzenschutzdienstes zur Anordnung von Maßnahmen bezüglich der Bekämpfung des Pilzes oder der Beseitigung befallener Bäume. Über den weiteren Fortschritt der Krankheit kann derzeit nur spekuliert werden. Die Bergahornbestände werden in den kommenden Vegetationsperioden intensiv durch die Kreisforstdienststelle kontrolliert. Die dann gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen hängen vom Ausmaß des Befalls und der Lage der befallenen Bestände ab. Da die erkrankten Bäume bruchgefährdet sind, wird besonderes Augenmerk auf die Verkehrssicherheit zu legen sein.