Betreff
Fortführung der Martinusschule in Kaarst
Vorlage
40/2566/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, dass die Martinusschule (Förderschule des Rhein-Kreises Neuss mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung) bis auf Weiteres am Standort Kaarst fortgeführt wird.

 


Sachverhalt:

Allgemeines

Mit der Umsetzung der Inklusion im schulischen Bereich sind die Schülerzahlen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Rhein-Kreis Neuss zurück gegangen. Einige dieser Förderschulen unterschritten die vom Land NRW in der „Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke“ (Mindestgrößenverordnung) festgelegten Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schüler, so dass der Schulbetrieb nur mit Ausnahmegenehmigungen aufrecht erhalten werden konnte. Mittelfristig waren schulorganisatorische Maßnahmen wie Schulschließungen und die Konzentration des Förderschulangebotes auf weniger Standorte erforderlich.

 

Ausgangslage

 

Vor diesem Hintergrund hat der Rhein-Kreis Neuss zum Schuljahr 2013/2014  vom Schulverband Kaarst-Korschenbroich die Trägerschaft der Martinusschule in Kaarst (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) übernommen. Mit dem Schulträgerwechsel wurde die Förderschule um den Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung erweitert. Die Raphaelschule (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) in Meerbusch wurde geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen aus Meerbusch erhielten die Möglichkeit, die Martinusschule in Kaarst zu besuchen.

 

In den Folgejahren stieg die Schülerzahl der Martinusschule deutlich an (von 88 im Schuljahr 2012/2013 auf 142 im Schuljahr 2016/2017). Im Schuljahr 2017/2018 waren am Stichtag 15.10.2017 137 Schülerinnen und Schüler an der Martinusschule angemeldet.

 

Da die Schülerzahl der Martinusschule trotz des Anstiegs seit 2012 die vom Land festgesetzte Mindestgröße unterschritt, hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Rhein-Kreis Neuss gebeten, ein Konzept für die Fortführung der Martinusschule vorzulegen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat gegenüber der Bezirksregierung verdeutlicht, dass er sein Förderschulangebot aufrecht erhalten will, um den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ein echtes Wahlrecht zwischen Schulen des gemeinsamen Lernens und Förderschulen zu ermöglichen. Diesem Ziel des Kreises folgte auch die Übernahme der Schule am Chorbusch in Dormagen zum Schuljahr 2014/2015. Die Schule am Chorbusch hat sich mit über 190 Schülerinnen und Schülern zu einer stabilen Förderschule im Süden des Kreises entwickelt. Die Verwaltung hat der Bezirksregierung Düsseldorf aufgezeigt, dass mittelfristig mit der Martinusschule und der Herbert-Karrenberg-Schule ein Förderzentrum im Norden des Kreisgebietes entstehen könnte. Bis auf Weiteres ist die Fortführung der Martinusschule am Standort Kaarst vorgesehen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat darüber hinaus gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf darauf hingewiesen, dass er die Mindestgrößenverordnung für rechtswidrig hält, da die Voraussetzungen für die Schließung einer Schule nach Auffassung des Rhein-Kreises Neuss vom Landtag geregelt werden müssen (Gesetzesvorbehalt).

 

Aktuelle Entwicklung

 

Die neue Landesregierung hat deutlich gemacht, dass sie die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen inklusiver Schule und Förderschule erhalten will. Am 24.08.2017 hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW eine Verordnung zur Änderung der Mindestgrößenverordnung erlassen. Nach dieser Änderungsverordnung kann der Schulträger die Fortführung einer Förderschule beschließen, wenn deren Schülerzahl die in der Mindestgrößenverordnung festgelegte Schülerzahl unterschreitet.

 

Mit Bezug auf diese Verordnung hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Rhein-Kreis Neuss aufgefordert, die Fortführung der Martinusschule förmlich zu beschließen.

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2018 über die Fortführung der Martinusschule beraten und dem Kreistag einstimmig empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: