Betreff
Bericht zur Flüchtlingssituation
Vorlage
32/2584/XVI/2018
Art
Bericht

Sachverhalt:

Nach der aktuellen Asylgeschäftsstatistik des BAMF (Anlage) wurden im Januar 15.074
(Vormonat: 14.293) Erst- und Folgeanträge gestellt. 2.450 (Vormonat: 3.108) der Erstantragsteller stammten aus Syrien. Weitere wichtige Herkunftsländer waren der Irak (1.198; Vormonat 1.463) sowie Nigeria (884; Vormonat 632), dass damit Eritrea (423; Vormonat 791) auf Platz 3 der Liste der wichtigsten Herkunftsländer abgelöst hat. Zu den Hauptherkunftsländern gehören ferner der Iran, die Türkei und Afghanistan.

 

Im Januar 2018 wurde ein Zugang von 12.285 (Vormonat: 13.082) Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Auch hier ist Syrien nach wie vor das Hauptherkunftsland, gefolgt von dem Irak und Nigeria. Die Zahl der Asylgesuche von türkischen Staatsbürgern ist wieder deutlich gestiegen.

 

Entschieden hat das BAMF im Januar über 29.173 Anträge (Vormonat: 25.414). Die Zahl der unerledigten Asylanträge ist gegenüber dem Vormonat auf jetzt noch 57.693 gesunken. Die Gesamtschutzquote ist ebenfalls gesunken, und zwar auf 33,8 % (Vormonat: 37 %).

 

In 16,2 % (Vormonat: 17,4%) der positiv beschiedenen Fälle wurde den Betroffenen der Status eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Der Anteil der Schutzsuchenden, die lediglich den Status eines subsidiär Schutzberechtigten erhielten, ist mit 11,6 % (Vormonat 13,6 %) ebenfalls zurückgegangen. Für 6 % der Antragsteller hat das BAMF Abschiebungsverbote festgestellt.

 

Nach wie vor besonders hoch, aber deutlich niedriger als in den Vormonaten liegt die Schutzquote bei den beiden derzeit wichtigsten Herkunftsstaaten Syrien (82,7 %) und Irak (34,4 %). Hohe Schutzquoten gibt es auch für Flüchtlinge aus Somalia (50,5 %) und Eritrea (85,2 %). Die Schutzquote für Antragsteller aus Afghanistan beläuft sich auf 38 %.

Im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss stieg die Zahl der Asylbewerber von 4.826 (Stand 01.01.2017) auf 4.942 (Stand 31.12.2017). Davon waren 471 Personen (Stand 01.01.2017) bzw. 606 Personen (Stand 31.12.2017) vollziehbar ausreisepflichtig. 138 Personen sind im Jahr 2017 auf Grund von Abschiebemaßnahmen der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist.

An den hauptsächlichen Abschiebungshindernissen (Identitätsklärung, medizinische Gründe, Kooperationsverhalten der Herkunftsländer) hat sich nichts Essentielles geändert. Gleiches gilt für den Ansatz, Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive nicht dezentral in den Kommunen unterzubringen.