Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2017 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die
Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den
Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2017 nach 2018
übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2017 keinerlei Einfluss auf
das Jahresergebnis. 2018 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen,
wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2018 ergeben kann. Die
Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.
Die von 2017 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen
des Jahres 2018 wie folgt:
AUFWENDUNGEN |
3.929.152,46
€ |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2018 |
3.929.152,46
€ |
|
|
|
|
AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT |
23.197.830,50
€ |
AUSWIRKUNGEN AUF LIQUIDE MITTEL |
27.126.982,96
€ |
Eine Gesamtübersicht der zu
übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen ist in der
Anlage beigefügt.
Anmerkung zu S.3 der Übersicht:
Die Ermächtigungsübertragungen im Bereich der IUK wurden gebildet, da einige Maßnahmen noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten.