Betreff
Integriertes Handlungskonzept der Innovationsregion Rheinisches Revier "Rheinisches Revier - Zukunft gestalten"
Vorlage
61/2615/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss beschließt für die weitere Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EFRE-Förderung Grüne Infrastruktur als Voraussetzung und Rahmenvorgabe das in der Anlage 1 zur Sitzung beigefügte „Integrierte Handlungskonzept Rheinisches Revier - Zukunft gestalten“ zu verwenden.


Sachverhalt:

Die IRR - Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH - hatte sich Ende 2017 erfolgreich an dem EFRE-Aufruf Grüne Infrastruktur NRW beteiligt. Grundlage für die Bewerbung war das sogenannte „Integrierte Handlungskonzept Rheinisches Revier - Zukunft gestalten“ (Anlage 1). Das Konzept kann auch über folgenden Link:

 

http://multimedia.rhein-kreis-neuss.de/download/Landschaftsplan%20Rhein-Kreis%20Neuss/Rheinisches%20Revier%20-%20Zukunft%20gestalten/

 

abgerufen werden.

 

Die Kreisverwaltung hat den Bewerbungsprozess der IRR intensiv begleitet und unterstützt. Die Konzeption der Projekte erfolgte in diesem Zusammenhang im Wesentlichen auf der Basis des Entwicklungsplans Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss.

 

Mit anliegendem Schreiben des Umweltministeriums (Anlage 2) erfolgte die grundsätzliche Förderempfehlung u. a. für 6 Einzelprojekte im Rhein-Kreis Neuss, insbesondere in der Gemeinde Rommerskirchen.

Im Anschluss an diese Förderempfehlungen sind qualifizierte Förderanträge von den Maßnahmenträgern zu stellen. Der Rhein-Kreis Neuss ist Maßnahmenträger für eines der Projekte mit Förderempfehlung, der sogenannten Maßnahme „Lößhohlweg Butzheim“ (Anlage 3).

 

Als formelle Grundlage für Förderanträge im Rahmen der EFRE-Förderung Grüne Infrastruktur ist ein Beschluss der politischen Gremien der Maßnahmenträger zu dem Integrierten Handlungskonzept erforderlich. Dieser Beschluss ist vom Rhein-Kreis Neuss bisher nicht gefasst worden und soll zur Erfüllung der formellen Voraussetzungen nachträglich gefasst werden.