Sachverhalt:
Der Jobcenter Report ist unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de unter der Überschrift „Presse“
in der Rubrik „Daten, Zahlen, Fakten“ abrufbar. Der direkte Link lautet: http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/zahlen_daten_fakten/In.
Die
Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) für das Jahr 2017 und von Januar
bis März 2018 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung
der Flüchtlings-KdU (FlüKdU), Flüchtlings-BG (FlüBG) sowie der
Bedarfsgemeinschaften (BG) wurde für den Monat Dezember 2017 ergänzt.
Für
Dezember 2017 lässt sich bei den „FlüKdU“ (Spalte 4) das zweite Mal im Jahr
2017 ein Rückgang gegenüber dem Vormonat feststellen (-7.705 €, -1,2%). Die
Steigerung gegenüber dem Vormonat liegt damit im Jahresdurchschnitt bei 7 %.
Die
„Anzahl der FlüBG“ (Spalte 16) ist erstmalig gegenüber dem Vormonat von 14.473
auf 14.449 gesunken (-24 FlüBG, -1,6%). Im Jahresdurchschnitt ergibt sich damit
eine monatliche Steigerung um 5 %.
Bei
den „BG gesamt“ (Spalte 12) ist ebenfalls - wie durchgehend in der 2.
Jahreshälfte 2017 - ein Rückgang zu verzeichnen (-38 BG, -0,2%). Die Anzahl hat
sich im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Jahr 2016 von 15.645 BG auf 15.977 BG
erhöht.
Die
Anzahl der „BG ohne FlüBG“ (Spalte 15) ist gegenüber dem Vormonat von 14.398
auf 14.384 (-14 BG) gesunken. Der Rückgang der „BG gesamt“ ist somit überwiegend
auf den Rückgang der „Anzahl der FlüBG“ (-24 FlüBG) zurückzuführen.
Der
„Anteil FlüBG an BG“ (Spalte 17) lag im Jahresdurchschnitt 2017 bei 8,2%.
Nachdem die monatlichen Steigerungen gegenüber dem Vormonat in der 2.
Jahreshälfte 2017 immer geringer ausgefallen sind, wird sich der Anteil
vermutlich zumindest vorerst nicht signifikant erhöhen.
Hinweis
zu den Abrechnungszeiträumen:
Dem
hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.
Berichtet
wird jeweils vom Ersten eines Monats bis zum letzten Tag des Monats.
Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar
werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum
Fälligkeitstermin zum 01. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind.
Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem
Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar
zugerechnet.
Zur
Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende
Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November
werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur
geringe KdU ausgewiesen werden.