Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt nachfolgende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen Zons mit Wirkung zum 01.10.2018.
§ 4 erhält danach folgende Fassung:
§ 4
Entgelt für die Fremdnutzung
von Räumlichkeiten
1. Für die Fremdnutzung von Räumen des Kulturzentrum Zons werden je Veranstaltung und Tag (inklusive Vor- und Nachbereitungszeit) folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:
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Nordhalle (Erdgeschoss und Gewölbekeller) |
800,00
Euro |
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Befestigtes Außengelände hinter dem Museum |
500,00
Euro |
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Befestigtes Außengelände hinter der Nordhalle |
500,00
Euro |
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Gesamtes Außengelände
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800,00
Euro |
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Kaminzimmer |
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je ½ Tag
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200,00 Euro |
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Trauungen durch die Stadt Dormagen |
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pro Trauung im
Kaminzimmer |
90,00 Euro |
pro Trauung in
der Nordhalle |
200,00 Euro |
Sachverhalt:
Seitens der
Stadt Dormagen wurde beim Rhein-Kreis Neuss angefragt, ob neben Trauungen im
Kaminzimmer auch Trauungen in der Nordhalle des Kulturzentrums Zons
durchgeführt werden könnten.
In die
Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in
Dormagen-Zons wurde im Jahr 2010 erstmalig ein Entgelt für die Durchführung von
Trauungen im Kaminzimmer in Höhe von 60,- € pro Trauung aufgenommen.
Gleichzeitig wurde hierzu ein Vertrag mit der Stadt Dormagen abgeschlossen, der
an maximal vier Samstagen im Jahr im Zeitraum von 11:00 – 15:00 Uhr Trauungen
vorsah. Von der Stadt Dormagen wurden bisher jährlich drei Termine
wahrgenommen, an denen jeweils mehrere Trauungen stattfinden. Darüber hinaus
wurden vereinzelt noch Sondertrautermine vereinbart.
Aufgrund der
hohen Nachfrage nach Trauterminen in Zons ist in Abstimmung mit der Stadt
Dormagen beabsichtigt, die Nutzungs- und Entgeltordnung wie folgt zu ändern:
1) Anhebung des Entgeltes für Trauungen im
Kaminzimmer auf 90,- €
Seit dem Jahr 2010 wurde keine Anpassung der Entgelte für das
Kaminzimmer vorgenommen. Es ist daher beabsichtigt, das Entgelt für die
Trauungen im Kaminzimmer von bisher 60,- € auf 90,- € pro Trauung für die Stadt
Dormagen anzuheben.
2) zusätzliche Nutzungsmöglichkeit
der Nordhalle für Trauungen der Stadt Dormagen:
Bei großen Hochzeitsgesellschaften ist das Kaminzimmer als
Veranstaltungsort zu klein. In Abstimmung mit der Stadt Dormagen soll zukünftig
neben dem Kaminzimmer auch die Nordhalle für Trauungen vorgesehen werden. Der
erste Trautermin in der Nordhalle soll voraussichtlich am 1.12.2018
stattfinden. Für die Nutzung der Nordhalle soll ein Entgelt in Höhe von 200,- € pro Trauung festgesetzt werden.
Damit sind, wie im Kaminzimmer, alle weiteren Kosten (insbesondere Strom,
Heizung, Herrichtung der Nordhalle und anschließende Reinigung) abgegolten.
Nach Änderung der Entgeltordnung wird mit
der Stadt Dormagen ein neuer Vertrag für die Durchführung von Trauungen im
Kulturzentrum Zons abgeschlossen.
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 12.3.2018 einstimmig beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, die geplanten Änderungen der Nutzungs- und Entgeltordnung zu beschließen.