Betreff
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum Zons
Vorlage
40/2620/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt nachfolgende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen Zons mit Wirkung zum 01.10.2018.

 

§ 4 erhält danach folgende Fassung:

 

§ 4

 

Entgelt für die Fremdnutzung von Räumlichkeiten

 

1. Für die Fremdnutzung von Räumen des Kulturzentrum Zons werden je Veranstaltung und Tag (inklusive Vor- und Nachbereitungszeit) folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:

 

 

·         Nordhalle (Erdgeschoss und Gewölbekeller)    

800,00 Euro

 

 

·         Befestigtes Außengelände hinter dem Museum
(1. Hof)

500,00 Euro

 

 

·         Befestigtes Außengelände hinter der Nordhalle
(2. Hof)       

500,00 Euro

 

 

·         Gesamtes Außengelände                                           

800,00 Euro

 

 

·         Kaminzimmer

 

               je ½ Tag                                                                   

200,00 Euro

 

 

·         Trauungen durch die Stadt Dormagen

 

               pro Trauung im Kaminzimmer        

90,00 Euro

               pro Trauung in der Nordhalle

200,00 Euro

 

 


Sachverhalt:

Seitens der Stadt Dormagen wurde beim Rhein-Kreis Neuss angefragt, ob neben Trauungen im Kaminzimmer auch Trauungen in der Nordhalle des Kulturzentrums Zons durchgeführt werden könnten.

 

In die Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons wurde im Jahr 2010 erstmalig ein Entgelt für die Durchführung von Trauungen im Kaminzimmer in Höhe von 60,- € pro Trauung aufgenommen. Gleichzeitig wurde hierzu ein Vertrag mit der Stadt Dormagen abgeschlossen, der an maximal vier Samstagen im Jahr im Zeitraum von 11:00 – 15:00 Uhr Trauungen vorsah. Von der Stadt Dormagen wurden bisher jährlich drei Termine wahrgenommen, an denen jeweils mehrere Trauungen stattfinden. Darüber hinaus wurden vereinzelt noch Sondertrautermine vereinbart.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Trauterminen in Zons ist in Abstimmung mit der Stadt Dormagen beabsichtigt, die Nutzungs- und Entgeltordnung wie folgt zu ändern:

 

1) Anhebung des Entgeltes für Trauungen im Kaminzimmer auf 90,- €

    Seit dem Jahr 2010 wurde keine Anpassung der Entgelte für das Kaminzimmer vorgenommen. Es ist daher beabsichtigt, das Entgelt für die Trauungen im Kaminzimmer von bisher 60,- € auf 90,- € pro Trauung für die Stadt Dormagen anzuheben.

 

2) zusätzliche Nutzungsmöglichkeit der Nordhalle für Trauungen der Stadt Dormagen:

    Bei großen Hochzeitsgesellschaften ist das Kaminzimmer als Veranstaltungsort zu klein. In Abstimmung mit der Stadt Dormagen soll zukünftig neben dem Kaminzimmer auch die Nordhalle für Trauungen vorgesehen werden. Der erste Trautermin in der Nordhalle soll voraussichtlich am 1.12.2018 stattfinden. Für die Nutzung der Nordhalle soll ein Entgelt in Höhe von 200,- € pro Trauung festgesetzt werden. Damit sind, wie im Kaminzimmer, alle weiteren Kosten (insbesondere Strom, Heizung, Herrichtung der Nordhalle und anschließende Reinigung) abgegolten.

 

Nach Änderung der Entgeltordnung wird mit der Stadt Dormagen ein neuer Vertrag für die Durchführung von Trauungen im Kulturzentrum Zons abgeschlossen.

 

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 12.3.2018 einstimmig beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, die geplanten Änderungen der Nutzungs- und Entgeltordnung zu beschließen.