Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat
nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Lößhohlwege sind
durch jahrhundertealte Wegenutzung entstandene historische Landschaftselemente
in der Lößbörde. Im Rhein-Kreis Neuss befinden sich einige dieser Lößhohlwege,
von denen der etwa 2 km lange Lößhohlweg östlich von Butzheim der bedeutendste
ist.
Der Lößhohlweg
östlich von Butzheim ist gem. Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss als
Naturdenkmal festgesetzt (Festsetzungs-Nr.: 6.2.3.18 /VI). Die Festsetzung
erfolgte wegen der landes- und geowissenschaftlichen Bedeutung sowie wegen der
Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Hohlwegeformation.
Zu der
historischen Ausbildung des Hohlweges gehörten insbesondere in seiner oberen
etwa 5 m tief eingeschnittenen Ausformung deutlich ausgeprägte Steilwände mit
einer wärmeliebenden Insektenfauna, insbesondere aus spezialisierten
Wildbienen-, Wespen-, Hummeln- und Käferarten.
Derzeit ist diese
spezielle Fauna im Butzheimer Hohlweg kaum noch vorhanden, da durch Hangerosion
bei fehlender Sohlerosion die meisten Steilwände verschüttet wurden, und die
verbliebenen Steilwandreste durch Baumaufwuchs verschattet sind. Um den
Besiedlern einen geeigneten Lebensraum zu schaffen, ist geplant, durch
behutsame und räumlich begrenzte Maßnahmen einen Teilabschnitt des Hohlweges
mit noch vorhandenen Steilwandrelikten in den historischen Zustand zurück zu
entwickeln.
Mit finanzieller
Förderung durch die EU und das Land NRW wird der Rhein-Kreis Neuss mit der
Gemeinde Rommerskirchen über das Programm „Grüne Infrastruktur“ das Projekt
umsetzten. Neben der Wiederherstellung der Steilwand soll der vorhandene
Asphaltweg im oberen Abschnitt bis zur Steilwand, soweit nötig, für einen
behindertengerechten Zugang im Bestand saniert werden. Für Naherholung und
Naturerlebnis ist der Hohlweg von Bedeutung. Als Baustein des Projekts
„Erlebnisroute Kulturlandschaft Börde“ wird der Lößhohlweg in die 2017 fertig
gestellte Entwicklungsplanung zur Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss
eingebunden. Über eine Internetseite und ggf. eine mobile App werden künftig
Infos und Hintergründe zu den ökologischen Besonderheiten sowie die
Entstehungsgeschichte des Landschaftselements abgerufen werden können. Das
Projekt soll gemeinsam mit den örtlichen Schulen entwickelt werden.
Die Maßnahmen zur
Aufwertung des Hohlweges sind ganz im Sinne der Artenvielfalt, da sie
Lebensräume für seltene und hohlwegtypische Tier- und Pflanzenarten wieder
herstellen. Und sie sind bedeutsam für den Biotopverbund, in dem der Hohlweg
ein wesentliches Vernetzungsglied darstellt. Durch eine umweltpädagogische Aufbereitung
der Maßnahmen sollen Schulen und die Öffentlichkeit in das Projekt einbezogen
werden.
Im Vorfeld der
Maßnahmendurchführung wird eine Artenschutzprüfung und ein
Landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet, in dem ggf. notwendige
Ersatzpflanzungen für die Beseitigung der verschattenden Gehölze festgelegt
werden. Gemäß Landschaftsplan Rhein-Kreis Neuss, Festsetzungs-Nr. 6.2.3 /VI
Unberührtheitsklausel a) erfordern die von der Unteren Naturschutzbehörde
angeordneten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das Naturdenkmal keine
naturschutzrechtliche Befreiung oder Ausnahme.
Das Projekt wird
in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt.