Betreff
Weiterleitung der Landesförderung KOMM-AN NRW 2018
Vorlage
50/2629/XVI/2018
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Mit Baustein II des Landesprogramms KOMM-AN NRW werden vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI – früher: MAIS) bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort in den Kommunen gefördert, um die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe zu unterstützen. Das KI ist für die gesamte Antragstellung, Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel an Drittempfänger zuständig.

Mit dem Programm werden Begegnung und Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen gefördert. Durch die Fördermittel werden z.B. Sachausgaben für Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten beglichen oder Projekte zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Helfern bezahlt. Ebenso können die Zuschüsse für die Erstellung mehrsprachiger Faltblätter, Broschüren, Stadtkarten oder Internetauftritte verwendet werden.

Drittempfänger der Fördermittel können die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie z.B. Flüchtlingsinitiativen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Sport- und Kulturvereine, Freiwilligenagenturen,  Migrantenselbstorganisationen usw. sein. Die eingegangenen Anträge wurden vorab mit der jeweiligen kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde vor Ort abgestimmt, (positives schriftliches Votum erforderlich), damit gewährleistet ist, dass die beabsichtigten Maßnahmen mit den Integrationsbemühungen der jeweiligen Kommune vereinbar sind und diese unterstützen. Gefördert werden folgende Bausteine:

Ø  Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebes von Ankommens-
treffpunkten für die Begegnung mit Flüchtlingen (Begegnungsräume)

Ø  Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung von Flüchtlingen

Ø  Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

Ø  Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit im Flüchtlingsbereich

In 2018 setzt das Land neue Akzente bei KOMM-AN. Nachdem die Förderung bisher hauptsächlich auf die Unterstützung von Flüchtlingen ausgerichtet war, wird in 2018 die Zielgruppe erweitert. Auch Neuzugewanderte, die aus der EU, im Rahmen der Familienzusammenführung oder aus anderen Gründen nach Deutschland kommen, brauchen ehrenamtliche Unterstützung. Daher wird nun die ehrenamtliche Unterstützung für alle Neuzugewanderten gefördert. Mehr als die Hälfte des Haushaltsansatzes kommt unmittelbar bedarfsorientierten Maßnahmen vor Ort zu Gute. Außerdem wurden die einzelnen Förderbeträge für Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und der Begleitung nach oben aufgerundet (für die regelmäßige Begleitung von Flüchtlingen von 44 € auf 50 € pro ehrenamtlich tätiger Person und der pauschale monatliche Festbetrag für Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung von 220 € pro Maßnahme auf 250 € pro Maßnahme).

Nach entsprechender Antragstellung durch das KI wurden dem Rhein-Kreis Neuss nunmehr mit Bewilligungsbescheid vom 21.03.2018 für das Jahr 2018 Fördermittel in Höhe von 130.650,- € bewilligt, die an insgesamt 12 Drittempfänger in den kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet werden.

Die Fördermittel werden an folgende Drittempfänger weitergeleitet:

  • Stadt Dormagen, Fachbereich Integration
  • TUS Germania 1930 Hackenbroich e.V., Dormagen
  • Kath. Pfarreiengemeinschaft Elsbach-Erft, Initiative Recht auf Spiel, Grevenbroich
  • Gemeinde Jüchen, Integrationsstelle
  • Stadt Kaarst, FB Jugend und Familie
  • Stadt Korschenbroich
  • Diakonie Meerbusch
  • Verein Meerbusch hilft e.V.
  • Stadt Neuss, Integrationsbüro
  • Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH, Fachdienst für Integration und Migration
  • familienforum edith stein Bildungswerk der Kath. Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung Neuss e.V.
  • Evangelische Kirchengemeinde Büderich für die Flüchtlingshilfe Meerbusch-Büderich