Betreff
NRW-Landesprogramm "Kultur und Schule"
Vorlage
40/854/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Mit dem Ziel, die künstlerisch-kulturelle Bildung in den Schulen zu stärken, hat die nordrhein-westfälische Staatskanzlei erstmals in2006 das Landesprogramm „Kultur und Schule“ ins Leben gerufen. Das Programm findet im Schuljahr 2009/2010 bereits zum dritten Male statt.

Für das Schuljahr 2009/2010 konnten die Schulen sowie die mit ihnen kooperierenden Künstlerinnen und Künstler bis zum 30.04.2009 Förderanträge stellen.

 

Die förderfähigen Projektkosten dürfen höchstens 2.750 € (bis zu 2.000 € für Honorar und bis zu 750 € für Sach- und Reisekosten) betragen. Das Land trägt 80% der Projektkosten. Der Eigenanteil der Schulen und Schulträger beträgt 20%. Für den Rhein-Kreis Neuss als Schulträger bedeutet dies einen Kreisanteil von insgesamt 2.100 €, der zur Hälfte aus dem Sachkonto „Aufwendungen für Herausgabe heimatkundlicher Literatur und Förderung kultureller Aktivitäten“ (5431004) bezahlt wird. Der Rest des Eigenanteils wird aus den Schulbudgets finanziert.

 

Von den im Schuljahr 2009/2010 zur Verfügung stehenden Fördermitteln entfallen auf die Schulen im Rhein-Kreis Neuss insgesamt 67.000 €. Davon stehen 25.000 € für Projekte an Schulen der Stadt Neuss und 42.000 € für Projekte an Schulen der anderen Schulträger im Kreisgebiet zur Verfügung. Für das Antragsverfahren ist der Rhein-Kreis Neuss zuständig. Ausgenommen sind die Schulen der Stadt Neuss, für die die Stadt selbst das Verfahren durchführt.

 

Über den aktuellen Sachstand für das Schuljahr 2009/2010 wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.