Sachverhalt:
Zuletzt wurde in der 12. Sitzung des
Planungs- und Umweltausschusses am 20.02.2018 berichtet. Danach hat sich der
Sachstand wie folgt entwickelt:
Nordkanal
Die Vorsteherin des Wasser- und
Bodenverbandes Nordkanal hatte mit Schreiben vom 13.02.2018 beim Ministerium
für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW nachgefragt, ob es
notwendig ist, alle im Gutachten zur ökologischen Entwicklung des Nordkanals
vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Das Antwortschreiben des Ministeriums vom
01.03.2018 ist als Anlage beigefügt.
Zum letzten Satz des Antwortschreibens wird klargestellt, dass die zuständige
Wasserbehörde die untere Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss und
Förderbehörde die Bezirksregierung Düsseldorf ist.
Kappung der Grundwasserspitzen in
Korschenbroich und Dormagen-Gohr
Seit der
letzten Berichterstattung im Februar 2017 bestand keine Notwendigkeit für den
Betrieb der Grundwasserpumpen in Korschenbroich.
Der Sachstand
zu den geplanten Maßnahmen in Gohr ist unverändert.