Beschlussvorschlag:

1.       Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.       Die Verwaltung wird gebeten, eine dauerhafte Kooperation mit der Stadt Grevenbroich vorzubereiten und dem Kreistag vorzulegen.


Sachverhalt:

Der Kultur- und Volkshochschulausschuss der Stadt Grevenbroich hat die städtische Verwaltung am 5. Dezember 2017 mit der Prüfung einer Übertragung des städtischen Archivs in die Zuständigkeit des Rhein-Kreises Neuss beauftragt (Sitzungsvorlage-Nr. 40/2549/XVI/2018).

 

Die Stadt- und Kreisverwaltung haben folglich ihre 2011 begonnenen Gespräche zur Archivkooperation in den zurückliegenden Wochen wieder aufgenommen und in diesem Zusammenhang Einigung darüber erzielt, dass beide Verwaltungen eine dauerhafte Zusammenarbeit im Archivwesen anstreben. Derzeit werden die notwendigen technischen, organisatorischen und baulichen Voraussetzungen für eine solche Kooperation ermittelt.

 

Um während der Übergangszeit die fachgerechte Erledigung der Aufgaben gemäß Landesarchivgesetz Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, ist vorgesehen, dass die Stadt Grevenbroich und der Rhein-Kreis Neuss eine zunächst auf zwei Jahre befristete Verwaltungskooperation abschließen, welche als Anlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltungskooperation stellt namentlich die personelle Ausstattung des städtischen Archivs sicher, indem der Rhein-Kreis Neuss neu einzustellendes archivarisches Fachpersonal im Stadtarchiv Grevenbroich einsetzt. Die hierfür anfallenden Personalkosten im Umfang von 1,0 Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 7 TVöD werden dem Kreis von der Stadt erstattet. Die derzeitige archivarische Stelleninhaberin scheidet zum 30.06.2018 aus dem Dienst der Stadt Grevenbroich aus.