Sachverhalt:
Mit der Ermittlung von Gebieten mit potenziellen Geländevernässungen im
Rheinischen Braunkohlerevier in der Nachbergbauphase beschäftigt sich seit Ende
2016 ein Projekt unter Federführung des MULNV (Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, im Weiteren als
„Umweltministerium NRW“ bezeichnet), welches durch das LANUV NRW (Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) umgesetzt wird. (Projektende: Ende 2020)
Hintergrund für dieses Projekt ist eine Koalitionsvereinbarung der an
der letzten Landesregierung beteiligten Parteien, dass die mit dem
Grundwasseranstieg nach Bergbauende verbundenen Risiken für Bergbauschäden
untersucht werden sollen, und daraus mögliche Konsequenzen für die
Bauleitplanung mit den Kommunen zu ziehen sind.
Zudem ist zu klären, ob mögliche Ewigkeitslasten quantifiziert werden
können, für die der Bergbautreibende eine finanzielle Vorsorge treffen muss.
Ziel
Das LANUV definiert für die Fragestellung
der potentiellen Geländevernässung folgende drei Schwerpunkte:
- Ermittlung von zukünftigen Vernässungsbereichen
- Klärung der Vernässungsursachen, insbesondere die Abschätzung des
Bergbaueinflusses
- Erfordernis und Wirksamkeit von Maßnahmen
Arbeitsorganisation
Die Projektarbeit erfolgt auf zwei Ebenen. Eine übergeordnete Ebene,
unter Leitung des „Umweltministeriums“, bildet das in regelmäßigen Abständen
zusammentreffende Beratungsgremium, dem alle beteiligten
Interessensgruppen aus dem v.g. Einflussgebiet angehören. Das Beratungsgremium
erhält Informationen aus einer untergeordneten Facharbeitsgruppe und
berät das Ministerium bei der Bewertung der Ergebnisse und der daraus zu
ziehenden Schlussfolgerungen.
Die unter Leitung des LANUV agierende Facharbeitsgruppe erarbeitet, wie
auf der Internetseite www.lanuv.nrw.de zu lesen ist,
das Arbeitsprogramm und das methodische Vorgehen, erörtert die
Arbeitsergebnisse und die Vorlagen an das Beratungsgremium. In dieser
Arbeitsgruppe wirken Vertretungen des Beratungsgremiums mit. Das LANUV
übernimmt in Kooperation mit den Fachdienststellen, dem Bergbautreibenden und
bei Bedarf hinzuzuziehenden Fachexperten die Arbeiten auf der operativen Ebene.
Projektarbeit
Nach den konzeptionellen Arbeiten, wie der systematischen Prüfung der
Eingangsdaten, Methodenentwicklung, Datenrecherche und Aufbau der Modelle wird
ein erster Ergebnisbericht erstellt werden.
Eine sich daran anschließende Daueraufgabe, die über die Projektdauer
hinausgehen wird, ist die kontinuierliche Weiterentwicklung des
fortschreitenden Erkenntnisgewinns. Ebenfalls wird innerhalb der Projektzeit
die Bearbeitung der weiterführenden Maßnahmen nicht vollständig abgeschlossen
werden können. Daher ist es erforderlich, den Folgeprozess zu organisieren und
ebenfalls als Daueraufgabe zu verankern.
Bisherige Arbeit
Seit der Auftaktveranstaltung, zu der alle im Einflussgebiet der
„Entwässerungsmaßnahmen“ betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden eingeladen
waren, tagte das Beratungsgremium drei
Mail und die Facharbeitsgruppe traf sich zu insgesamt sieben Sitzungen.
Bisher wurden dem Beratungsgremium die Ergebnisse der Facharbeitsgruppe
vorgestellt, bei der es sich in erster Linie um Abstimmung von Grundlagen wie
Definitionen, Prüfung von Berechnungsmöglichkeiten und die Genauigkeit von
Daten und Prognosen handelt.
Ausführliche Informationen zur Organisation, fachlichem Vorgehen findet
sich im Internet auf: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/grundwasser/folgen_des_braunkohleabbaus/grundwasser_wiederanstieg/
Dort können
ebenfalls alle verabschiedeten Protokolle, Projektunterlagen, und Vorträge
heruntergeladen werden.
Aktuelle Termine:
Am 30.05.2018 findet im MULNV die vierte Sitzung des Beratungsgremiums
„Flurabstandsprognose im Rheinischen Revier“ statt, auf deren Tagesordnung
folgende Themen stehen:
·
Sachstand des Projektes
·
Ergebnis des Vergabeprojektes „Berechnung und Prognose Bodenbewegungen
mit Sensitivitätsanalyse“
·
Ergebnis des Vergabeprojektes „Methodenvergleich für die
Bodenbewegungsprognose im Rheinischen Braunkohlerevier
·
weiteres Vorgehen im Projekt
Hierzu wird in der
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 05.06.2018 ergänzend berichtet.