Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit der Musikschulen im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
40/2696/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Am 09.04.2017 hat die Fraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss/Aktive Gemeinschaft die Aktive einen Antrag gestellt, die Verwaltung des Kreises möge Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit der Musikschulen aufzeigen. Ziele dabei sollen die Erzeugung von Synergieeffekten und Qualitätssteigerungen sein. Die sich ergebenden Möglichkeiten sollen der Politik und den Trägern der Musikschulen vorgestellt werden.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 17.10.2017 wurde der Bericht des Kreises zu den Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit der Musikschulen im Rhein-Kreis Neuss vorgelegt (Sitzungsvorlage-Nr. 40/2278/XVI/2017). Dieser Bericht legt die Daten der Musikschule Rhein-Kreis Neuss offen.

 

Hierin wurde in einem ersten Schritt der Status Quo zusammengestellt, der bereits eine Zusammenarbeit der kommunalen Musikschulen im Kreis dokumentiert. Ferner wurden die Parameter für die Wirtschaftlichkeit einer Musikschule benannt und für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss betrachtet.

 

Die Erörterung im Ausschuss machte jedoch deutlich, dass nun eine Offenlegung der Daten der übrigen Musikschulen erfolgen müsse, damit diese ausgewertet werden können.

 

Seitens der Musikschulleitung Rhein-Kreis Neuss wurden die Musikschulleitungen der im Rhein-Kreis Neuss ansässigen weiteren kommunalen Musikschulen über den Bericht des Kreises bereits vor der Sitzung des Kulturausschusses informiert und der Bericht überreicht. Im Nachgang wurden diese ferner über das Ergebnis der Erörterung informiert.

 

Der in der Sitzung des Kreiskulturausschusses vorgestellte Bericht ist ein erster Zwischenstand, welcher als Datengrundlage dienen soll.

 

Mit Schreiben vom 23.02.2018 wurden die Kulturdezernenten der Kommunen, die über eine eigene Musikschule im Rhein-Kreis Neuss verfügen, gebeten, den Bericht um die Daten ihrer Musikschulen zu ergänzen, damit eine Zusammenführung der Daten erfolgen und anschließend weitere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit ausgelotet werden können. Es wurde um eine Rückmeldung bis Ende März 2018 gebeten, damit dem Kulturausschuss berichtet werden könne.

 

Mit Schreiben vom 20.03.2018 hat die Stadt Meerbusch mitgeteilt, dass die Frage der interkommunalen Zusammenarbeit bereits seit 2005 gemeinsam eingehend besprochen und analysiert worden sei. Im Ergebnis bleibe festzuhalten, dass in der Stadt Meerbusch durch das in Meerbusch konsequent praktizierte Kern- und Mantelmodell keine unausgelasteten Lehrerdeputate oder Mängelfächer entstünden. Das Modell kombiniere den Einsatz hauptamtlicher Musikschullehrer und Honorarkräfte so, dass eine optimale Auslastung bei optimal befriedigter Nachfrage gewährleistet sei. Eine Aufwandsminimierung durch Unterrichtszentralisierung schied in Anbetracht des jungen Alters der Musikschüler und der Anbindung durch ÖPNV außerhalb des jeweiligen Stadtgebietes aus. Eine sinnvolle Kooperationsmöglichkeit sei nach Ansicht der Stadt Meerbusch die projektbezogene Zusammenarbeit, die mit dem Musical Clong realisiert wurde sowie ein kreisweites Musikschulorchester.

 

Ferner wies die Stadt Meerbusch darauf hin, dass für die Zusammenarbeit bei der gebührenrechtlichen Abwicklung zwingende Voraussetzung ein kreisweites gemeinsames Musikschulverwaltungsprogramm sei und sich der Kreis für ein anderes Musikschulprogramm ausgesprochen habe, so dass es auch hier keine Grundlage für eine Zusammenarbeit gebe.

 

Mit Schreiben vom 25.04.2018 hat der Rhein-Kreis Neuss der Stadt Meerbusch mitgeteilt, dass er bei der Anschaffung des Musikschulprogrammes noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat.

 

Mit den Kommunen werden derzeit Gespräche geführt, um eine gemeinsame Haltung für die Anschaffung eines Musikschulprogrammes zu finden. Hierzu fand am 28.5.2018 ein erstes Gespräch mit Vertretern der Stadt Neuss statt.