Betreff
Förderung der Inneneinrichtung für die Kindertageseinrichtung der Lebenshilfe im Rhein-Kreis Neuss gGmbH / Leben und Wohnen im Neubaugebiet Niers-Aue in Korschenbroich
Vorlage
51/2735/XVI/2018
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gGmbH / Leben und Wohnen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Einrichtungskosten für die Kindertageseinrichtung Niers-Aue / Übergangslösung Hochstraße mit zwei Gruppen, die für die Betreuung von bis zu 45 Kindern über drei Jahren geeignet sind, ein Zuschuss in Höhe von bis zu

50 % = 25.000 € zu Gesamtkosten von 50.000 € gewährt.

Die geförderte Inneneinrichtung ist nach Aufgabe der Übergangslösung „Hochstraße“ in der neu errichteten Kindertageseinrichtung „Niers-Aue“ zu verwenden.

 

Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre.

Die Mittel sind im Haushalt 2018 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

Die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Niers-Aue mit 225 Wohneinheiten im ersten Bauabschnitt sind weitestgehend abgeschlossen und der Spatenstich für die ersten Häuser wird in Kürze erfolgen. Etliche Familien planen noch im Jahr 2018 in ihr Eigenheim einzuziehen.

Bei 135 Einfamilienhäusern und 90 Wohneinheiten in Rahmen des Mietwohnungsbaus ist mit einer relativ großen Anzahl von Kinder unter und über drei Jahren zu rechnen, die mit ihren Familien in das Neubaugebiet ziehen werden.

Nach den Berechnungen des Kreisjugendamtes sind ca. 80 Plätze für Kinder über drei Jahre und 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren notwendig. Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen ist mit den bestehenden Ressourcen nicht abzudecken.

 

Die Stadt Korschenbroich plant deshalb eine Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen, die Gruppen sollen grundsätzlich für die U3-Betreuung geeignet sein und ihren Betrieb zum 01.08.2019 aufnehmen.

Die Kindertageseinrichtung wird von einem Investor errichtet und finanziert und an einen Träger der freien Jugendhilfe vermietet. Träger / Mieter wird die Lebenshilfe im Rhein-Kreis Neuss gGmbH / Leben und Wohnen sein. Die Finanzierung der Miete wird im Rahmen der Betriebskostenförderung gemäß § 20 Abs. 2 KiBiz und § 6 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum KiBiz gefördert.

 

Da der Kindergarten ohne Inneneinrichtung vermietet wird, hat der Träger die Einrichtung angemessen auszustatten.

 

Um dem Bedarf gerecht zu werden, der bereits im laufenden Kindergartenjahr 2018/19 durch Zuzüge von Kindern in das Neubaugebiet entstehen wird, soll eine Übergangslösung in der ehemaligen Kindertagesstätte „Hochstraße“ in Kleinenbroich mit zwei Gruppen für Kinder über drei Jahren geschaffen werden. Träger für diese zwei Gruppen wird die Lebenshilfe sein. Da die Kindertageseinrichtung nicht eingerichtet ist, wird die Lebenshilfe für zwei Gruppen eine angemessene Einrichtung anschaffen. Mit Antrag vom 14.05.2018 hat die Lebenshilfe einen Zuschuss in Höhe 50 % gleich 25.000 € zu Gesamtkosten in Höhe von 50.000 € beantragt.

 

Die beiden Gruppen werden komplett von der Hochstraße in die Kindertageseinrichtung Niers-Aue nach deren Fertigstellung umziehen.

Für die Kindertageseinrichtung Niers-Aue werden weitere Einrichtungsgegenstände notwendig sein. Sobald die Kosten dafür ermittelt sind, wird die Lebenshilfe einen entsprechenden Antrag stellen. Eine angemessene Kostenermittlung ist zurzeit noch nicht möglich.

 

Die Lebenshilfe ist ein erfahrener Träger, sie betreibt seit vielen Jahren erfolgreich die inklusive Kindertageseinrichtung „Blumenwiese“ in Grevenbroich mit insgesamt acht Gruppen und seit dem Kindergartenjahr 2015/16 eine Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen in Korschenbroich. Die Übernahme der Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Niers-Aue ist aus der Sicht des Kreisjugendamtes zu begrüßen, da durch die zweite Einrichtung der Lebenshilfe in Korschenbroich viele Synergieeffekte erzielt werden können.