Betreff
Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Gemeinde Jüchen über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung
Vorlage
014/2739/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt, die beigefügte "Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Gemeinde Jüchen über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung“ gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW abzuschließen.


Sachverhalt:

Mit der 18. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. 11.2017 (GV.NRW S. 864) wird die Gemeinde Jüchen zum 01.01.2019 mittlere kreisangehörige Stadt. Als mittlere kreisangehörige Stadt hat die Gemeinde eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten, sofern nicht die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung in der Gemeinde wahrnimmt. Die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises hat seit 2005 Aufgaben der Rechnungsprüfung für die Gemeinde Jüchen übernommen. Die bestehende Kooperation soll fortgesetzt werden. Mit der Stadtwerdung ist daher die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung hinsichtlich des Aufgabenumfanges der gesetzlichen Regelung des § 103 GO NRW anzupassen; gleichzeitig werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

 

Ein entsprechender Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist beigefügt.