Betreff
Antrag der Gemeinde Rommerskirchen auf Projektförderung für die Einrichtung eines Temporären Bauspielplatzes in Rommerskirchen
Vorlage
51/2741/XVI/2018
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Rommerskirchen erhält gemäß Position 6.2.4 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 18.000 € für die Einrichtung eines Temporären Bauspielplatz einen Zuschuss aus Mitteln des Landes von 16.200,00 €.

Die Mittel stehen beim PSP Element Jugendarbeit zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

In Kooperation zwischen der Katholischen Jugendagentur gGmbH, der Gemeinde Rommerskirchen und dem Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss entsteht auf dem Gelände der Gillbachschule ein temporärer Bauspielplatz. Für einen begrenzten Zeitraum (April-September, jeweils freitags von 16 -19 Uhr und samstags von 12 -16 Uhr) kann den Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 14 Jahren ein völlig anderer Erlebnis- und Wahrnehmungsbereich geboten werden, der in der Natur liegt. Das Konzept des Bauspielplatzes und die Kooperationsvereinbarung sind als Anlagen beigefügt.

Dieses Projekt ist ein Ergebnis der Jugendkonferenz in Rommerskirchen, die mittlerweile 3mal stattgefunden hat.

Die Gesamtkosten sind von der Gemeinde Rommerskirchen mit 18.000 € berechnet worden.

Hierzu beantragt die Gemeinde eine Bezuschussung zu 90% (16.200 €) als Projektförderung nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.4.

Als Fördermaßnahmen werden hier zeitlich begrenzte Sonderveranstaltungen mit Modellcharakter und Projekte, die eine bestehende Kinder- und Jugendarbeit um die Bereiche schulbezogene Jugendarbeit, geschlechterdifferenzierte Angebote, Medienerziehung, interkulturelle Arbeit oder Partizipation ergänzen und erweitern. Die Projekte sollten, unter der Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer, so ausgerichtet werden, dass die Inhalte / Programme sich bei Erfolg und Bewährung in das kontinuierliche Programm übernehmen lassen.

Die Voraussetzung für eine Projektförderung gemäß Kreisjugendförderplan ist somit erfüllt.

 

Da der Bauspielplatz bereits Ende Mai eröffnet werden sollte, hatte die Gemeinde um einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn gebeten.

 

Da der Rhein-Kreis Neuss in diesem Jahr einen höheren Zuschuss des Landes zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz erhalten hat, wird der Kreishaushalt durch diese Projektförderung nicht belastet, sondern dies kann komplett aus Landesmitteln finanziert werden.