Beschlussempfehlung:
Die
Gemeinde Rommerskirchen erhält gemäß Position 6.2.4 des Jugendförderplanes zu
den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 18.000 € für die Einrichtung eines
Temporären Bauspielplatz einen Zuschuss aus Mitteln des Landes von 16.200,00 €.
Die
Mittel stehen beim PSP Element Jugendarbeit zur Verfügung.
Sachverhalt:
In
Kooperation zwischen der Katholischen Jugendagentur gGmbH, der Gemeinde
Rommerskirchen und dem Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss entsteht auf dem
Gelände der Gillbachschule ein temporärer Bauspielplatz. Für einen begrenzten
Zeitraum (April-September, jeweils freitags von 16 -19 Uhr und samstags von 12
-16 Uhr) kann den Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 14 Jahren ein
völlig anderer Erlebnis- und Wahrnehmungsbereich geboten werden, der in der
Natur liegt. Das Konzept des Bauspielplatzes und die Kooperationsvereinbarung
sind als Anlagen beigefügt.
Dieses
Projekt ist ein Ergebnis der Jugendkonferenz in Rommerskirchen, die
mittlerweile 3mal stattgefunden hat.
Die
Gesamtkosten sind von der Gemeinde Rommerskirchen mit 18.000 € berechnet
worden.
Hierzu
beantragt die Gemeinde eine Bezuschussung zu 90% (16.200 €) als
Projektförderung nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position
6.2.4.
Als
Fördermaßnahmen werden hier zeitlich begrenzte Sonderveranstaltungen mit
Modellcharakter und Projekte, die eine bestehende Kinder- und Jugendarbeit um
die Bereiche schulbezogene Jugendarbeit, geschlechterdifferenzierte Angebote,
Medienerziehung, interkulturelle Arbeit oder Partizipation ergänzen und
erweitern. Die Projekte sollten, unter der Berücksichtigung der Interessen und
Bedürfnisse der Teilnehmer, so ausgerichtet werden, dass die Inhalte /
Programme sich bei Erfolg und Bewährung in das kontinuierliche Programm
übernehmen lassen.
Die
Voraussetzung für eine Projektförderung gemäß Kreisjugendförderplan ist somit
erfüllt.
Da
der Bauspielplatz bereits Ende Mai eröffnet werden sollte, hatte die Gemeinde
um einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn gebeten.
Da
der Rhein-Kreis Neuss in diesem Jahr einen höheren Zuschuss des Landes zur
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zum eigenverantwortlichen
Mitteleinsatz erhalten hat, wird der Kreishaushalt durch diese Projektförderung
nicht belastet, sondern dies kann komplett aus Landesmitteln finanziert werden.