Betreff
Dringlichkeitsbeschluss zur Delegiertenversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas am 19./20.11.2018 in München - Teilnahme von drei Kreistagsabgeordneten des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
ZS5/2793/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss fasst im Wege der Dringlichkeit folgenden Beschluss: Für die Teilnahme an der Delegiertenversammlung werden folgende drei Kreistagsabgeordnete als seine Stimmvertreter/in bestimmt:

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), einem eingetragenen Verein mit Sitz in Köln. Die Deutsche Sektion des RGRE unterstützt die Bildung eines bürgernahen, starken und handlungsfähigen Europas. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Beratung und Information seiner Mitglieder in kommunalrelevanten Fragen der Europäischen Union und des Europarates und die Vertretung deutscher kommunaler Interessen im europäischen Einigungsprozess.

 

Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ der Deutschen Sektion des RGRE und tagt alle vier Jahre. Die Deutsche Sektion lädt im anliegenden Schreiben vom 25.06.2018 für den 19./20.11.2018 zur Delegiertenversammlung nach München ein. Für den Rhein-Kreis Neuss können aufgrund seiner Einwohnerzahl drei Delegierte an der Versammlung teilnehmen.

 

Aufgrund der Satzung des RGRE können als Mitglieder nur gewählte Vertreterinnen und Vertreter an der Delegiertenversammlung teilnehmen.

 

Die Delegiertenversammlung dient neben der Wahl der Führungspositionen (Präsident und Vizepräsident) und der Neuwahl der satzungsmäßigen Gremien (Präsidium und Hauptausschuss) auch immer der Auseinandersetzung mit einem aktuellen EU-Thema.

Das Programm für die Delegiertenversammlung sieht in diesem Jahr das Thema „Kommunen in EUROPA der Kommunen“ vor. Zu der Verbandsversammlung wird auch der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger mit einem Vortrag über „Kommunen in EUROPA der Kommunen“ – Die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik erwartet.

 

Die Kosten für Fahrt und Hotel müssen vom Rhein-Kreis Neuss übernommen werden. Die Anmeldung der Delegierten erfolgt elektronisch über den Rhein-Kreis Neuss unmittelbar nach dem positiven Beschluss des Kreisausschusses. Danach muss sich auch noch jede/r gewählte Delegierte/r zusätzlich elektronisch anmelden, hierzu erfolgt rechtzeitig eine Information.