Betreff
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel - Sachstand
Vorlage
50/2798/XVI/2018
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 beschlossen, dass die Mietobergrenzen im Jahr 2018 neu erhoben und zum 01.02.2019 neu angepasst werden.

 

Die Verwaltung hat daraufhin eine Neuerhebung der Mietobergrenzen in Form einer freihändigen Vergabe in die Wege geleitet. Neben einer öffentlichen Bekanntmachung (ex-ante-Veröffentlichung) wurden alle 12 dem Fachbereich 50 bekannten Firmen/Institute, die bereits schlüssige Konzepte für andere Kommunen erstellt haben, mit Datum vom 13.12.2017 angeschrieben und um eine Angebotsabgabe gebeten.

 

Folgende Firmen / Institute wurden angeschrieben:

 

Empirica

Analyse & Konzepte

IWU

GEWOS

Rödel & Partner

InWIS

EMA-Institut

F + B

Koopmann Analytics

Fakultät der Sozialwissenschaft

Transfer

ALP

 

Für die Auftragsvergabe wurde einerseits auf die praktische Erfahrung (bereits erstellte schlüssige Konzepte für andere kommunale Träger) als auch aufgrund der erheblichen finanziellen Auswirkungen bei negativen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit auf eine entsprechende Rechtssicherheit (Nachweis positiver Entscheidungen) abgestellt.

 

Insgesamt wurden 6 Angebote abgegeben. Nach Wertung dieser erhielt den Zuschlag die in Hamburg ansässige Firma Analyse & Konzepte für einen Gesamtpreis in Höhe von 21.420,00 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vergabeentscheidung geprüft und im Endergebnis keine Beanstandungen bemängelt. Mit Datum vom 11.04.2018 erfolgte die Auftragsvergabe. Mit Schreiben vom 18.04.2018 wurden die unterlegenen Anbieter über den Zuschlag an einen Mitbewerber informiert.

 

Erhebungsstichtag ist der 01.08.2018.

 

Zwischenzeitlich wurden die kreisangehörigen Kommunen eingebunden, den Rhein-Kreis Neuss bei der Datenerhebung zu unterstützen, wie sie es bereits bei der Erstellung des aktuellen Konzeptes gegen eine Kostenerstattung der Sachaufwendungen (Versand der Abfragebögen durch die Kommunen durch Nutzung der jeweiligen Grundsteuerdaten) getan haben. Entsprechende Vorbereitungen wurden bis Mitte Juni umgesetzt. Mittlerweile haben die kreisangehörigen Kommunen den Versand der ca. 12.000 Abfragebögen in die Wege geleitet.

 

 

Die größeren im Rhein-Kreis Neuss tätigen Wohnungsvermietungsunternehmen wurden in den Räumlichkeiten des Rhein-Kreises Neuss am 11.06.2018 im Rahmen einer Präsentation über die konzeptionelle Ausrichtung der Mietwerterhebung informiert und um Teilnahme gebeten. Im Nachgang der Präsentation wurden die Wohnungsvermietungsunternehmen bzgl. der Teilnahmemodalitäten seitens des beauftragen Unternehmens angeschrieben.

 

Mit dem Jobcenter wurde ein Versand der SGB II-Datensätze für Mitte September vereinbart.

 

Erste Ergebnisse der Mietwerterhebung werden für Ende Oktober / Anfang November des laufenden Jahres erwartet.

 

Nach aktuellem Verfahrensstand wird das Datum des Inkrafttretens neuer Mietobergrenzen zum 01.02.2019 eingehalten werden können.