Betreff
Förderung der Spielgruppe AWO Bedburdyck
Vorlage
51/872/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten von 6.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppen für das Jahr 2009 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, entspricht 2.000,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2009, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2010 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2009 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

 

Die Arbeiterwohlfahrt betreibt in Gierath 2 Spielgruppen für Kinder unter 3 Jahren. Eine Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist erteilt.