Betreff
Gemeindefinanzierungsgesetz 2019
Vorlage
20/2846/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 03.07.2018 hat das Landeskabinett die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 (GFG) beschlossen und den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme übermittelt. Auf die beigefügten Anlagen wird Bezug genommen.

Die verteilbare Finanzausgleichsmasse steigt gegenüber 2018 nochmals um rund 364,6 Mio. EUR auf 12,067 Milliarden EUR (+3,12%).

Die ermittelten Zuweisungsbeträge basieren auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2018 und sind noch nicht endgültig. Erst mit Ablauf des Referenzzeitraumes zum 30.09.2018 wird die endgültige Summe der über Schlüsselzuweisungen zu verteilenden Steuermittel feststehen.

Die Eckpunkte zum GFG 2019 sehen in folgenden Bereichen weiterhin einen Abbau der kommunalen Belastung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor:

-- Sukzessiver Abbau des Vorwegabzuges nach § 2 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz und  damit    Verringerung des Entzuges kommunaler Finanzmittel (im Jahr 2019 um weitere 30 Mio. EUR auf 124 Mio. EUR)

-- einmaliger Aufstockungsbetrag für die Schul-/Bildungspauschale (50 Mio. EUR, finanziert durch Reduzierung der in den letzten Jahren überproportional angestiegenen Allgemeinen Investitionspauschale)

- dynamische Erhöhung der Sportpauschale

- neu vorgesehene Aufwands-/Unterhaltungspauschale als allgemeines Deckungsmittel im Bereich der Unterhaltung bzw. Sanierung gemeindlicher Infrastruktur (120 Mio. EUR).                   Diese Pauschale mindert die Verbundmasse. Sie wird nur den Städten und Gemeinden gewährt, nicht aber den Gemeindeverbänden, also nicht den Kreisen und ist auch nicht umlagerelevant.

 

Auf der Grundlage der aktuellen Arbeitskreisrechnung vom 20.07.2018, erhält der Rhein-Kreis Neuss in 2019 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 47,7 Mio. €.

 

 

2016

EUR

2017

EUR

2018

EUR

2019

                 EUR

Rhein-Kreis Neuss

17.202.078

39.039.403

6.018.001

      47.707.788

 

 

 

 

 

Stadt Neuss

0

0

0

        5.095.358

Grevenbroich

0

7.273.196

8.658.464

        6.796.695

Dormagen

13.034.199

6.391.172

5.571.197

        7.801.079

Meerbusch

0

0

0

                     0

Kaarst

0

0

0

                     0

Korschenbroich

0

0

0

                     0

Jüchen

1.137.579

0

3.952.998

         4.769.841

Rommerskirchen

0

264.172,00

535.201

             41.182

 

Für das Jahr 2019 verbleibt es auch weiterhin bei einem Verbundsatz von 23 v.H.

 

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage haben sich wie folgt entwickelt:

 

 

2015

EUR

2016

EUR

2017

EUR

2018

EUR

2019

EUR

Stadt Neuss

249.622.089

261.978.691

251.522.881

369.220.857

274.885.271

Grevenbroich

80.112.167

109.797.153

85.143.299

92.786.103

98.552.659

Dormagen

71.521.849

74.503.714

78.084.498

84.508.307

89.340.770

Meerbusch

68.534.989

81.125.677

74.905.259

76.254.357

81.598.937

Kaarst

52.060.796

47.230.182

51.765.534

66.415.875

64.984.585

Korschenbroich

36.614.753

37.699.463

37.860.827

40.712.217

41.973.196

Jüchen

22.699.191

23.725.849

25.198.577

26.102.956

27.990.774

Rommerskirchen

11.141.624

12.192.678

12.208.185

13.318.581

14.188.106

Summe

592.307.458

648.253.407

616.689.061

769.319.253

693.514.298

 

 

Die sich nach derzeitigem Sachstand ergebenden Eckwerte für den Zeitraum 2010 – 2019 können der beigefügten „Übersicht Finanzausgleich 2010 – 2019“ entnommen werden.

 

Daten zur Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) 2019 liegen noch nicht vor.