Beschlussempfehlung:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag einen entsprechenden Beschluss vorzulegen.
Sachverhalt:
Über- bzw.
außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW sind bislang nicht
entstanden.
Der Rhein-Kreis
Neuss führt seine Geschäftskonten bei der Sparkasse Neuss. Diese hat
angekündigt, auf Guthabenbeträge zukünftig ein Verwahrentgelt (sog.
Strafzinsen) in Höhe von 0,45 % p.a. zu erheben.
Vor diesem
Hintergrund werden derzeit Handlungsoptionen untersucht, die das Ziel haben,
die Belastungen für den Ergebnishaushalt zu minimieren. Dazu kann auch die
vorzeitige Ablösung von Kommunaldarlehen beitragen.
Im Bestand des
Rhein-Kreises Neuss befinden sich aktuell 20 Kommunaldarlehen, deren
Konditionen für die gesamte Restlaufzeit in den jeweiligen Darlehensverträgen
(Annuitätendarlehen) festgeschrieben sind.
Der durchschnittliche Zinssatz zum Stichtag 01.01.2018 beträgt 3,586%.
Aufgrund der
weiterhin andauernden Niedrigzinsphase wurde mit einigen Geldinstituten
telefonisch Rücksprache gehalten und die Möglichkeit einer vorzeitigen
Rückzahlung/Ablösung von Darlehen erörtert. Seitens der Geldinstitute wird
grundsätzlich auf den bestehenden Darlehensvertrag verwiesen. Die Möglichkeit
einer Kündigung des Darlehens in Verbindung mit einer vorzeitigen Rückzahlung
wird grundsätzlich nicht ausgeschlossen, würde aber als Konsequenz die Berechnung
einer Vorfälligkeitsentschädigung mit sich bringen. Gleichzeitig würde in
Zukunft eine Zinsersparnis eintreten. In jedem Fall wird eine vorzeitige
Ablösung nur erfolgen, wenn dies wirtschaftlich ist.
Im
Haushaltsplan 2018 sind entsprechende Ermächtigungen hierfür nicht vorgesehen.
Die Verwaltung beabsichtigt, dem Kreistag in seiner Sitzung am 26.09.2018 einen
Beschlussvorschlag über die Zustimmung zu einer entsprechenden außerplanmäßigen
Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW vorzulegen.