Betreff
Über-/ und außerplanmäßige Auszahlungen 2018
Vorlage
20/2852/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag einen entsprechenden Beschluss vorzulegen.

 


Sachverhalt:

Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW sind bislang nicht entstanden.

Der Rhein-Kreis Neuss führt seine Geschäftskonten bei der Sparkasse Neuss. Diese hat angekündigt, auf Guthabenbeträge zukünftig ein Verwahrentgelt (sog. Strafzinsen) in Höhe von 0,45 % p.a. zu erheben.

Vor diesem Hintergrund werden derzeit Handlungsoptionen untersucht, die das Ziel haben, die Belastungen für den Ergebnishaushalt zu minimieren. Dazu kann auch die vorzeitige Ablösung von Kommunaldarlehen beitragen.

Im Bestand des Rhein-Kreises Neuss befinden sich aktuell 20 Kommunaldarlehen, deren Konditionen für die gesamte Restlaufzeit in den jeweiligen Darlehensverträgen (Annuitätendarlehen) festgeschrieben sind.  Der durchschnittliche Zinssatz zum Stichtag 01.01.2018 beträgt 3,586%.

Aufgrund der weiterhin andauernden Niedrigzinsphase wurde mit einigen Geldinstituten telefonisch Rücksprache gehalten und die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung/Ablösung von Darlehen erörtert. Seitens der Geldinstitute wird grundsätzlich auf den bestehenden Darlehensvertrag verwiesen. Die Möglichkeit einer Kündigung des Darlehens in Verbindung mit einer vorzeitigen Rückzahlung wird grundsätzlich nicht ausgeschlossen, würde aber als Konsequenz die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung mit sich bringen. Gleichzeitig würde in Zukunft eine Zinsersparnis eintreten. In jedem Fall wird eine vorzeitige Ablösung nur erfolgen, wenn dies wirtschaftlich ist.

Im Haushaltsplan 2018 sind entsprechende Ermächtigungen hierfür nicht vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Kreistag in seiner Sitzung am 26.09.2018 einen Beschlussvorschlag über die Zustimmung zu einer entsprechenden außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 GO NRW vorzulegen.