Betreff
Fachstelle Frühe Hilfen und Familienhebammen
Vorlage
51/2881/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Weiterführung der Fachstelle Frühe Hilfen sowie dem Einsatz der Familienhebammen, entsprechend der zur Verfügung stehenden Bundesmittel, für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die Dauer von drei Jahren zu. 

 


Sachverhalt:

Im Jahr 2010 haben die Jugendämter Kaarst, Grevenbroich sowie das Kreisjugendamt zusammen mit der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH die Fachstelle Frühe Hilfen gegründet.

 

Die Fachstelle hat die Aufgabe, frühzeitig angehende Eltern und Familien mit Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren einen niederschwelligen Zugang für Beratung und Unterstützung anbieten zu können. Erreicht wird dieses insbesondere über eine Vernetzung mit dem Gesundheitswesen. 

 

In die Fachstelle integriert sind die Familienhebammen bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Diese werden eingesetzt, um bei Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf die Kompetenzen zur Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern durch psychosoziale Beratung und konkrete Anleitung zu fördern.

 

Die Arbeit der Fachstelle Frühe Hilfen ist ein bewährter und wichtiger Baustein im Netzwerk der Frühen Hilfen, deren rechtliche Verankerung sich in dem im Jahr 2012 im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes eingeführten Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) findet.

 

Die jährlichen Aufwenden für die Fachstelle Frühe Hilfen betragen für das Kreisjugendamt 10.855 Euro. 

 

Die anteiligen Kosten des Kreisjugendamt für die Familienhebammen bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen werden aus den Bundesmitteln gedeckt, die nunmehr von der zu diesem Zweck gegründeten Bundesstiftung Frühe Hilfen über die Länder an die Kommunen weitergeleitet werden. Das Kreisjugendamt erhält aus diesen Fördermitteln jährlich 12.500 Euro. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.

 

In der Ausschusssitzung wird die Fachstelle Frühe Hilfen über ihre Arbeit berichten.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 29.10.2015 die Weiterführung der Fachstelle und dem Einsatz der Familienhebammen für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen.