Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Weiterführung der Fachstelle
Frühe Hilfen sowie dem Einsatz der Familienhebammen, entsprechend der zur
Verfügung stehenden Bundesmittel, für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken
Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die
Dauer von drei Jahren zu.
Sachverhalt:
Im Jahr 2010 haben die Jugendämter Kaarst, Grevenbroich sowie das
Kreisjugendamt zusammen mit der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH die
Fachstelle Frühe Hilfen gegründet.
Die Fachstelle hat die Aufgabe, frühzeitig angehende Eltern und
Familien mit Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren einen niederschwelligen
Zugang für Beratung und Unterstützung anbieten zu können. Erreicht wird dieses
insbesondere über eine Vernetzung mit dem Gesundheitswesen.
In die Fachstelle integriert sind die Familienhebammen bzw. Familien-Gesundheits-
und Kinderkrankenpflegerinnen. Diese werden eingesetzt, um bei Familien mit
erhöhtem Unterstützungsbedarf die Kompetenzen zur Versorgung von Säuglingen und
Kleinkindern durch psychosoziale Beratung und konkrete Anleitung zu fördern.
Die Arbeit der Fachstelle Frühe Hilfen ist ein bewährter und wichtiger
Baustein im Netzwerk der Frühen Hilfen, deren rechtliche Verankerung sich in
dem im Jahr 2012 im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes eingeführten Gesetz
zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) findet.
Die jährlichen Aufwenden für die Fachstelle Frühe Hilfen betragen für
das Kreisjugendamt 10.855 Euro.
Die anteiligen Kosten des Kreisjugendamt für die Familienhebammen bzw. Familien-Gesundheits-
und Kinderkrankenpflegerinnen werden aus den Bundesmitteln gedeckt, die nunmehr
von der zu diesem Zweck gegründeten Bundesstiftung Frühe Hilfen über die Länder
an die Kommunen weitergeleitet werden. Das Kreisjugendamt erhält aus diesen
Fördermitteln jährlich 12.500 Euro. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.
In der Ausschusssitzung wird die Fachstelle Frühe Hilfen über ihre
Arbeit berichten.
Der Kreisjugendhilfeausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am
29.10.2015 die Weiterführung der Fachstelle und dem Einsatz der
Familienhebammen für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen.