Betreff
Umsetzung des Landesprogramms "Gute Schule 2020" in den Schulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
VI/2908/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.    Der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.    Der Kreistag beauftragt die Verwaltung im Rahmen des vorgelegten Investitionsprogramms für die Kreisschulen (Anlage 1) unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen beim Land NRW für das Jahr 2018 einen Antrag auf Gewährung des Kreditkontingents aus dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ zu stellen. Entsprechend dem Projektfortschritt wird die Verwaltung weiterhin beauftragt, Anträge auf Gewährung der Kreditkontingente aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu stellen.

 


Sachverhalt:

Das Land NRW stellt über das Programm „Gute Schule 2020“ den kommunalen Schulträgern in den Jahren 2017-2020 insgesamt 2,0 Milliarden Euro zur Stärkung der Schulinfrastruktur zur Verfügung. Die Mittel können sowohl für den Ausbau der digitalen Infrastruktur als auch für Baumaßnahmen (Bauunterhaltung oder Investitionen) verwendet werden. Der Rhein-Kreis Neuss erhält für seine vier Berufskollegs und derzeit acht Förderschulen in den Jahren 2017-2020 jährlich bis zu 1.851.483 Euro, insgesamt für vier Jahre 7.405.932 Euro. Die Fördermittel werden als zins- und tilgungsfreie Darlehen über die NRW.BANK gewährt.

 

Die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen in den Kreisschulen (Anlage 1) sehen den vollständigen Abruf aller dem Rhein-Kreis Neuss zustehenden Fördermittel vor.

 

Die Verwendung der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ war Thema der Schulausschuss-Sitzungen am 06.10.2016, 06.02.2017 und 19.10.2017 sowie der Kreistagssitzungen am 21.12.2016 und 13.12.2017

 

Auf Basis des Beschlusses der Kreistagssitzung vom 21.12.2016 hat die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 1.777.737 Euro abgerufen. Die Mittel wurden am 16.11.2017 ausgezahlt und müssen bis zum 15.05.2020 verausgabt sein. Ein kleiner Restbetrag für dieses Haushaltsjahr in Höhe von 73.746 Euro wurde in das Haushaltsjahr 2018 übertragen.

 

Nach erfolgter europaweiter Ausschreibung wurde im Juli 2018 ein Fachplaner vom Amt für Gebäudewirtschaft beauftragt. Dieser Fachplaner hat unmittelbar nach Beauftragung in Abstimmung mit den Beteiligten Ämtern die Arbeit aufgenommen.

Die restlichen Fördermittel aus dem Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 73.746 Euro sowie die Fördermittel für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 1.851.483 Euro müssen bis Ende Oktober 2018 abgerufen werden.
Die derzeit geplante Verwendung dieser Mittel, sowie der Mittel von jeweils 1.851.483 Euro für die folgenden Haushaltsjahre 2019 sowie 2020, ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt.

Über den Mittelabruf der Jahre 2018 bis 2020 muss der Kreistag noch einen Beschluss fassen.

Für den Breitbandanschluss der Schulgebäude werden über das Programm „Gute Schule 2020“ hinaus auch Fördermittel des Bundes für den Breitbandausbau in Anspruch genommen. Entsprechende Verträge werden derzeit nach erfolgter Ausschreibung von Amt 61 vorbereitet.

 

Zusätzlich werden für bauliche Maßnahmen in den Kreisschulen vollumfänglich alle dem Kreis zustehenden Fördermittel des Landes aus Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG II) des Bundes in Höhe von rd. 5,2 Millionen Euro inklusive Eigenmittel eingesetzt.

 

Die Verwaltung wird über den Fortgang der Maßnahmen im Schulausschuss regelmäßig berichten.