Betreff
Bericht zum Nahverkehrsplan: Aktueller Sachstand im formalen Beteiligungsverfahren
Vorlage
61/2917/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt den Bericht zum Beteiligungsverfahren des Nahverkehrsplans zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus dem Beteiligungsverfahren ergebenden Änderungen in den Entwurf einzuarbeiten und anschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss ist zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Rhein-Kreis Neuss. Als Planungsinstrument dient hierzu der Nahverkehrsplan (NVP). Der NVP legt fest, wie sich der Nahverkehr mit Bussen, Stadtbahnen und Straßenbahnen im Kreisgebiet in den nächsten Jahren entwickeln soll. Er definiert die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und bildet die Grundlage für einen leistungsfähigen Nahverkehr.

Nach § 8 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz NRW hat der Rhein-Kreis Neuss zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der bei Bedarf fortzuschreiben ist. Die Änderungen des Rechtsrahmens zum öffentlichen Personennahverkehr erfordern eine grundlegende Fortschreibung des bestehenden Nahverkehrsplans.

Mit Beschluss des Kreisausschusses am 22.03.2017 wurde das Verfahren zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans eingeleitet.

Nach intensiven Vorabstimmungen mit den Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen wurde der Entwurf des neuen Nahverkehrsplans im Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss am 12.06.2018 vorgestellt und der Ausschuss beschloss einstimmig die Einleitung des offiziellen Beteiligungsverfahrens gem. § 9 ÖPNV-Gesetz NRW.

Den kreisangehörigen Städte, Verkehrsunternehmen, Nachbaraufgabenträgern, Zweckverbänden (VRR, VRS, AVV sowie die KMN), Behindertenverbänden wurde mit Schreiben vom 13.06.2018 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 01.08.2018 gegeben.

Die Stadt Kaarst, die Stadt Neuss sowie die Stadtwerke Neuss haben eine Firstverlängerung erbeten. Ihnen wurde eine Fristverlängerung bis zum 01.10.2018 gewährt.

Bis zum Zeitpunkt der Drucklegung der Sitzungseinladung haben insgesamt 15 von 33 Verfahrensbeteiligten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht eine Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans abzugeben.

Die bisher eingegangen Anregungen und Bedenken wurden durch die Verwaltung ausgewertet. Die Auswertung des Rhein-Kreis Neuss ist in der beiliegenden Synopse dargestellt. Die sich aus dem Beteiligungsverfahren ergebenden Änderungen des Entwurfs sind in der rechten Spalte der Synopse kursiv vermerkt.

Aus den bisher vorliegenden Stellungnahmen ergeben sich lediglich kleinere Änderungen des Entwurfs redaktioneller oder ergänzender Natur.

Allerdings stehen die Anregungen der Stadtwerke Neuss, der Stadt Kaarst sowie der Stadt Neuss noch aus. Über die Inhalte dieser Stellungnahmen wird zur Sitzung ergänzend berichtet.