Beschlussvorschlag:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss nimmt den Bericht zum Beteiligungsverfahren des
Nahverkehrsplans zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus dem
Beteiligungsverfahren ergebenden Änderungen in den Entwurf einzuarbeiten und
anschließend dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Der
Rhein-Kreis Neuss ist zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung
des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Rhein-Kreis Neuss. Als
Planungsinstrument dient hierzu der Nahverkehrsplan (NVP). Der NVP legt fest,
wie sich der Nahverkehr mit Bussen, Stadtbahnen und Straßenbahnen im
Kreisgebiet in den nächsten Jahren entwickeln soll. Er definiert die
Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) und bildet die Grundlage für einen leistungsfähigen Nahverkehr.
Nach § 8 Abs.
1 ÖPNV-Gesetz NRW hat der Rhein-Kreis Neuss zur Verbesserung des öffentlichen
Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der bei Bedarf
fortzuschreiben ist. Die Änderungen des Rechtsrahmens zum öffentlichen Personennahverkehr
erfordern eine grundlegende Fortschreibung des bestehenden Nahverkehrsplans.
Mit Beschluss
des Kreisausschusses am 22.03.2017 wurde das Verfahren zur Fortschreibung des
Nahverkehrsplans eingeleitet.
Nach
intensiven Vorabstimmungen mit den Städten und Gemeinden sowie den
Verkehrsunternehmen wurde der Entwurf des neuen Nahverkehrsplans im
Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss am 12.06.2018 vorgestellt und der
Ausschuss beschloss einstimmig die Einleitung des offiziellen
Beteiligungsverfahrens gem. § 9 ÖPNV-Gesetz NRW.
Den
kreisangehörigen Städte, Verkehrsunternehmen, Nachbaraufgabenträgern,
Zweckverbänden (VRR, VRS, AVV sowie die KMN), Behindertenverbänden wurde mit
Schreiben vom 13.06.2018 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 01.08.2018
gegeben.
Die Stadt
Kaarst, die Stadt Neuss sowie die Stadtwerke Neuss haben eine Firstverlängerung
erbeten. Ihnen wurde eine Fristverlängerung bis zum 01.10.2018 gewährt.
Bis zum
Zeitpunkt der Drucklegung der Sitzungseinladung haben insgesamt 15 von 33
Verfahrensbeteiligten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht eine Stellungnahme
zum Entwurf des Nahverkehrsplans abzugeben.
Die bisher
eingegangen Anregungen und Bedenken wurden durch die Verwaltung ausgewertet.
Die Auswertung des Rhein-Kreis Neuss ist in der beiliegenden Synopse
dargestellt. Die sich aus dem Beteiligungsverfahren ergebenden Änderungen des
Entwurfs sind in der rechten Spalte der Synopse kursiv vermerkt.
Aus den bisher
vorliegenden Stellungnahmen ergeben sich lediglich kleinere Änderungen des
Entwurfs redaktioneller oder ergänzender Natur.
Allerdings
stehen die Anregungen der Stadtwerke Neuss, der Stadt Kaarst sowie der Stadt
Neuss noch aus. Über die Inhalte dieser Stellungnahmen wird zur Sitzung
ergänzend berichtet.