Betreff
Winterdienst auf den Kreisstraßen und Radwegen im Rhein-Kreis Neuss
- Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW
Vorlage
66/2919/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, um die Organisation und Durchführung des Straßenwinterdienstes auf den Kreisstraßen und Radwegen entlang der Kreisstraßen ab dem Winter 2019/2020 sicher zu stellen.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.05.2018 (Anlage 1) hat der Landesbetrieb Straßen NRW völlig unerwartet die gemeinsame Vereinbarung vom 01.07.2003 zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und dem Landesbetrieb Straßen NRW zur Organisation und Durchführung des Winterdienstes auf den Kreisstraßen und den Radwegen entlang der Kreisstraßen im Rhein-Kreis Neuss einseitig gekündigt. Es sind mehrere Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW geführt worden in Bezug auf eine (Teil-) Rücknahme der Kündigung. Diese verliefen allerdings ergebnislos (Anlage 2 - Gesprächsvermerk der finalen Gesprächsrunde vom 04.09.2018).

Der kommende Winter (2018/2019) ist somit die letzte Periode, in der der Winterdienst für den Rhein-Kreis Neuss durch den Landesbetrieb Straßen NRW durchgeführt wird.

 

Vorgesehen ist vorrangig, Gespräche mit den kreisangehörigen Kommunen zu führen, um eine Kooperation mit diesen in Sachen Winterdienst auf den Kreisstraßen im entsprechenden Einzugsgebiet der jeweiligen Kommune zu erreichen. Mit einer derartigen Kooperation lassen sich voraussichtlich logistische und Kostenvorteile erzielen.

 

Eine nachrangige Option ist, eine öffentliche Ausschreibung mit dem Ziel durchzuführen, einen Unternehmer zu finden, der die Durchführung des Straßenwinterdienstes auf den Kreisstraßen und Radwegen für den Rhein-Kreis Neuss übernimmt.