Betreff
Ausweisung von Wasserschutzzonen im Rhein-Kreis-Neuss
Vorlage
68/2941/XVI/2018
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Obere Wasserbehörde hat anlässlich einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Ausweisung von Wasserschutzzonen dem Regionalrat am 27.09.2018 zum Stand der Festsetzung von Wasserschutzzonen und zum Stand wasserrechtlicher Bewilligungen berichtet.

Den Rhein-Kreis Neuss betreffen folgende Informationen:

 

1.  Aktueller Stand

Für die Wassergewinnungen Allerheiligen, Rosellen, Norf wird derzeit der Bescheid für die wasserrechtliche Bewilligung erstellt. Danach ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes beabsichtigt.

Die Gewinnungen liegen im Einflussbereich der Sümpfungsmaßnahmen für den Tagebau Garzweiler II. In der Vergangenheit erfolgte die Schutzgebietsausweisung nicht nach einheitlichen Kriterien. In der Regel wurde derjenige Bereich als Schutzgebiet ausgewiesen, der zum Ausgangszeitpunkt, als einem Zeitpunkt vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen – hier werden das Jahr 1955 und die Grundwassergleichen aus dem Jahr 2018 als Grundlage verwendet – Einzugsgebiet der Gewinnung gewesen wäre. Dieser Bereich wird sich auch langfristig wieder als Einzugsgebiet einstellen. Es wird hierbei von einem Zeitpunkt nach dem Jahre 2100 ausgegangen. Derzeit laufen Abstimmungen über die zukünftige Schutzgebietsausweisung mit dem Umweltministerium unter Beteiligung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, des Erftverbandes und des Bergbautreibenden.

Es war geplant, ein gemeinsames Wasserschutzgebiet für die Gewinnungen Hackenbroich und Tannenbusch festzusetzen. Die Gewinnung Hackenbroich der energieversorgung dormagen gmbH (evd) ist seit dem 01.01.2017 stillgelegt. Die Stadt Dormagen wird ab diesem Zeitpunkt vollständig durch die Kreiswerke Grevenbroich GmbH beliefert. Ein neues hydrogeologisches Gutachten als Grundlage für die Neuausweisung der Gewinnung Tannenbusch liegt derzeit noch nicht vor.

Auch die Gewinnungen Tannenbusch und Waldhütte/Lodshof liegen im Einflussbereich der Sümpfungsmaßnahmen. Von allen Gewinnungen sind Waldhütte/Lodshof am deutlich stärksten vom Tagebaueinfluss betroffen.

 

2.  Planung neuer Wasserschutzgebiete

Derzeit gibt es keine Planungen für die Festsetzung neuer Wasserschutzgebiete über die derzeit priorisierten hinaus, da die Landesregierung die Erstellung einer landesweit einheitlichen Schutzgebietsverordnung plant.

Wasserschutzgebiete werden von der zuständigen Behörde durch ordnungsbehördliche Verordnungen festgesetzt. Da die Erarbeitung einer Wasserschutzgebietsverordnung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und die landesweite Verordnung auch für bereits festgesetzte Wasserschutzgebiete gelten würde, soll der Erlass der landesweiten Verordnung abgewartet werden. Danach werden allerdings noch Einzelfallregelungen und insbesondere Abgrenzungsfestlegungen erfolgen müssen.

 

3.  Auslaufen von Schutzgebietsverordnungen ohne Neufestsetzung

Nach dem aktuellen Landeswasserrecht sind Wasserschutzgebietsverordnungen grundsätzlich unbefristet, es sei denn, die zuständige Behörde hat sie aus einem sachlichen Grund befristet oder befristet sie jetzt im Zuge einer Neuerteilung oder Änderung. Da in der Vergangenheit entweder keine Befristung in der Verordnung erfolgte oder in Bezug auf das vor dem 16.07.2016 geltende Landeswasserrecht eine Frist von 40 Jahren gesetzt wurde, gelten diese Verordnungen weiter.

Nach Inkrafttreten des LWG am 16.07.2016 ist keine Wasserschutzgebietsverordnung im Rhein-Kreis Neuss ausgelaufen.