Betreff
Abfallwirtschaftsbilanz 2017
Vorlage
68/2942/XVI/2018
Aktenzeichen
68.2-08/02
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Kreise (Vorhaltung Entsorgungsanlagen) und kreisangehörigen Gemeinden (Einsammlung und Transport) sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.

 

Mit Übergang der beiden Entsorgungsanlagen

 

·         Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage auf der Deponie Neuss-Grefrath (WSAA) und

·         Kompostierungsanlage in Korschenbroich

 

in das Eigentum des Kreises haben sich einige Änderungen in der Abfallwirtschaft ergeben. Seit dem 01.01.2017 wurden an dem durch den Kreis betriebenen Teil der WSAA keine Gewerbeabfälle mehr angenommen. Der an die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH verpachtete Teil der WSAA (Sekundärbrennstoff-Anlage, kurz SBS) nimmt weiterhin Gewerbeabfälle an. Diese privatwirtschaftlichen Mengen sind jedoch nicht mehr Bestandteil der Kreisabfallbilanz.

 

Um einen besseren Überblick über die Abfallmengenentwicklung im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten, werden in den Darstellungen neben den Mengenangaben für das Jahr 2017 auch die der Jahre 2016 und 2015 aufgeführt.

1.     Entwicklung der Siedlungsabfallmengen (inkl. Mengen der Dualen Systeme)

Die Entwicklung der Siedlungsabfallmengen einschließlich der getrennt gesammelten Wertstoffmengen und den Siedlungsabfallmengen pro Einwohner sind den Anlage 1 und 2 zu entnehmen. Durch den Vergleich der aktuellen Abfallmengen mit den Mengen der Vorjahre lassen sich etwaige Trends erkennen.

Die leicht sinkende Tendenz für den Hausmüll setzt sich in 2017 fort.

Bei der Bio- und Grünabfallmenge pro Einwohner lässt sich eine steigende Tendenz erkennen. Der Landesleitwert 2016 für Bio- und Grünabfallmengen für Kreise mit einer Bevölkerungsdichte zwischen 501 und 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer liegt bei 130 kg pro Einwohner. Der Rhein-Kreis Neuss unterschreitet diesen Leitwert mit 124 kg/E leicht. Der Landeszielwert 2021 liegt bei 160 kg/E.

Neben den kommunal eingesammelten Elektro-Altgeräten (882 t in 2017) wurden an der Sammelstelle der WSAA auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In 2017 lag diese Menge bei 155 t. Mit den Altgeräten, die über die Kleinanlieferstationen erfasst wurden (822 t), ergibt sich somit eine Gesamtmenge an Elektro-Schrott von 1.858 t (2016 waren es 1.845 t), was umgerechnet in etwa 4,15 kg pro Einwohner bedeutet. Dies liegt im Rahmen der Zielvorgabe laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Höhe von mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr, die bis zum 31.12.2015 galt. Die tatsächliche Quote liegt höher, da sich diese Zielvorgabe nicht nur auf die Mengen bezieht, die durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt werden, sondern auch auf die Mengen, die von den Herstellern und Vertreibern der Geräte unmittelbar zurückgenommen und behandelt werden. Diese Mengen sind der Verwaltung jedoch nicht bekannt.
Ab 01.01.2016 soll jährlich eine Mindesterfassungsquote von 45 % gemessen an dem Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte im Verhältnis zum Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren in Verkehr gebracht wurden, erreicht werden. Über diese Mengen und Quoten liegen der Verwaltung jedoch keine Angaben vor, da diese Daten von der stiftung elektro-altgeräte register (ear) und dem Statistischen Bundesamt (Destatis) erhoben und dem Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt werden.

Anlage 3 ist zu entnehmen, dass die an den Kleinanlieferstationen angelieferte Menge im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 % gesunken ist. Seit 2017 werden Altreifen separat ausgewiesen, da hierfür nun ein eigener Entsorgungspreis vorliegt. Die Mengen wurden zuvor dem Sperrmüll zugeordnet.

Es sind sind keine wesentlichen Veränderungen auszumachen. Die Entwicklung des Siedlungsabfallaufkommens zeigt sich insgesamt unauffällig.


2.     Ein- und Ausgänge Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage

Aus dem der WSAA zugeführten Hausmüll werden mit Hilfe von Sortier- und Behandlungstechnik Metalle herausgefiltert, mit denen Erlöse erzielt werden können. Durch die biologische Behandlung des Restabfalls in den Rottereaktoren konnte die der Müllverbrennung zugeführte Menge um 17.278 t verringert werden.










Die in der WSAA für die Pressung der angelieferten Mengen an Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) genutzte Ballenpresse wird auch für die Pressung von privatwirtschaftlichen Abfällen der EGN verwendet. Die Durchsatzmenge an privatwirtschaftlichen Abfällen betrug 6.670 t.


3.     Deponierte Mengen

Es dürfen nur noch solche Abfälle deponiert werden, die weniger als 5 % brennbare Bestandteile enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Schlacken, Aschen sowie Bauabfälle wie Asbestzementplatten und mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie Neuss-Grefrath wurden 2017 insgesamt 8.057 t an Abfällen abgelagert. Die deponierten Mengen schwanken in den letzten Jahren stark. Zur hohen Deponiemenge in 2016 hatte insb. eine Baumaßnahme am Neusser Hafen geführt, bei der rund 13.000 t belastete Bodenmassen angefallen waren.

2012

2013

2014

2015

2016

2017

10.633 t

7.895 t

9.342 t

15.725 t

26.802

8.057 t



4.     Schadstoffmengen

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen an den in den einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen (kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen auf den Deponien Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.

 

2015

2016

2017

Schadstoffmobil

281 t

286 t

256 t

Kleinanlieferstationen

194 t

202 t

203 t

Summe

475 t

488 t

459 t


Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, im Vergleich zum Vorjahr um ca. 6 % gesunken ist. Diese Abweichung liegt im Bereich der üblichen Schwankungen.

Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca. 90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.


 

2015

2016

2017

Gewerbe und öffentliche Einrichtungen

11 t

17 t

15 t

Arztpraxen

Anzahl Gefäße:

1.406

Gesamtvolumen:

68 m³

Anzahl Gefäße:

1.566

Gesamtvolumen:

75 m³

Anzahl Gefäße:

1.299

Gesamtvolumen:

63 m³



5.     Ein- und Ausgänge Kompostierungsanlage

Neben den Mengen, die durch die Städte und Gemeinden im Rahmen der Biotonnen und Bündelsammlungen angeliefert werden, werden an der Kompostierungsanlage auch gewerbliche Mengen angenommen. Für diese Anlieferungen werden privatwirtschaftliche Entgelte erhoben. Dabei ist der Rhein-Kreis Neuss als Betrieb gewerblicher Art (BgA) tätig. Die gewerblichen Mengen werden zwar in Korschenbroich angenommen, jedoch überwiegend nicht in Korschenbroich, sondern über vertragliche Beziehungen in anderen Anlagen kompostiert.

in der Anlage behandelte Mengen

43.982 t

gewerbliche Mengen

10.428 t

vermarkteter Kompost

19.520 t

 

Für die Übersicht der Mengen, die an der Kleinanlieferstation für Grünabfälle angenommen wurden, wird auf Anlage 3 verwiesen.



6.     Entsorgungs- und Verwertungswege

Das KrWG gibt eine Hierarchie im Umgang mit Abfällen vor. Abfälle sind vorrangig zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle sind möglichst wiederzuverwenden. Kann von beiden Möglichkeiten nicht Gebrauch gemacht werden, sind die Abfälle so hochwertig wie möglich zu verwerten. Die stoffliche Verwertung (Recycling) ist grundsätzlich der thermischen oder energetischen Verwertung vorzuziehen. Als letzte Hierarchiestufe steht die Beseitigung.

Aufgrund von Änderungen der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRL, 2008/98/EG) in 2018 sollen die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2020 mindestens 50 Gewichtsprozent, bis 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent und bis 2035 mindestens 65 Gewichtsprozent betragen. Das KrWG gibt bereits eine ab dem 01.01.2020 geltende Recyclingquote von mindestens 65 Gewichtsprozent vor. Ab 2025 soll eine outputbasierte Berechnungsmethode erfolgen. Daher wird diese bereits in der Aufstellung der Verwertungswege (Anlage 4) angewendet.

Die Recyclingquote liegt bei 37 %, unter Einrechnung des Rotteverlustes aus der biologischen Behandlung des Hausmülls, beträgt diese 43 % und kommt näher an die ab 2020 gültige EU-Mindestanforderung heran. Die Verwaltung sieht einen Handlungsbedarf zur Erhöhung der Recyclingquote und hat in einem ersten Schritt die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgefordert, Konzepte für die Erhöhung der PPK- und Bioabfallmengen auszuarbeiten.

Die ARRL fordert nach den Änderungen in 2018 für die Bereiche Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Wiederverwendung eine konkrete Messung der Erfolgskontrolle durchgeführter Abfallvermeidungsmaßnahmen. Dafür werden seitens der Europäischen Kommission einheitliche Messmethoden festgelegt werden.