Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Berichtes standen leider noch keine Zahlen aus dem Ausländerzentralregister zum 30. September 2018 zur Verfügung, sodass dieser Bericht sich auf die vorliegenden Zahlen zum Stichtag 31.08.2018 bezieht.

 

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 31. August 2018 insgesamt 9.663 Flüchtlinge.

Dies sind 200 Flüchtlinge mehr als zum 30. Juni 2018 und 451 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 225 mehr als Ende Dezember 2017. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 6.701 Flüchtlinge und damit 193 mehr als zum letzten Stichtag am 30. Juni 2018 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.823 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 628 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei dem man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 288 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.

 

Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 746 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 125 Personen gestiegen, gegenüber dem 30.06.2018 ist eine Person weniger zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.139 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 31. August 2018 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 8 bei.

 

 

Asylgeschäftsbericht des BAMF:

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 12.976 gestellte Erst- und Folgeanträge im September 2018 gegenüber 13.255 im Juni 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan ist als Anlage 3 zu TOP 8 beigefügt.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 59.738 im September 2018 abgebaut werden, im Juni 2018 waren allerdings nur 52.514 Verfahren anhängig, sodass sich hier wieder eine Steigerung ergeben hat. Im September 2018 hat das BAMF 16.008 Entscheidungen getroffen, davon 6.225 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im September 2018 38,9 % (gegenüber 26,4 % im Juni 2018, 37,0 % im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 4 zu TOP 8 bei.

 

 

 

Rückführungen:

 

Erfolgte durchgeführte Abschiebungen in 2018 (Stand 22.10.2018):

 

RKN

NE

DO

2018

109

21

3

 

Nicht alle Abschiebeversuche sind erfolgreich. Das Ausländeramt der Stadt Dormagen erfasst statistisch keine gescheiterten Abschiebeversuche. Zahlen zu gescheiterten Abschiebeversuchen liegen daher nur von den Ausländerbehörden der Stadt Neuss und des Rhein-Kreises Neuss vor.

Gescheiterte Abschiebungen:

 

RKN

NE

2018

83

13

 

 

 

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA):

 

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes befinden sich zurzeit 29 UmA und 13 ehemalige (jetzt volljährige) UmA. Die Fallzahlen sind relativ stabil, verschoben haben sich aber die Herkunftsländer. Waren es zunächst Jugendliche aus Afghanistan und Syrien, so sind es nun junge Menschen aus den Nord- und Westafrikanischen Staaten. Es handelt sich dabei ausnahmslos um männliche Jugendliche.

 

Von den betreuten UmA und ehemaligen UmA haben vier die Flüchtlingseigenschaft anerkannt bekommen, alle anderen unterliegen einem subsidiären Schutz oder einem Abschiebeverbot.

 

Erfreulich ist, dass sich, bis auf drei Neuaufnahmen, alle in Schule oder Ausbildung befinden.

 

 

 

Fakten zur Asylpolitik des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration:

 

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration ist eine Initiative von Stiftung Mercator, VolkswagenStiftung, Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland.

 

In einem Faktenpapier hat der Sachverständigenrat die wichtigsten Informationen und Zahlen zur Asylpolitik in Deutschland und auf EU-Ebene im 1. Halbjahr 2018 zusammengestellt. Darin werden Strukturdaten, Asylverfahren und -leistungen sowie Regelungen im Bildungsbereich und für die Erwerbstätigkeit dargestellt. Das Faktenpapier zur Asylpolitik ist als Anlage 5 zu TOP 8 beigefügt.