Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt
den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.
Sachverhalt:
Zum Zeitpunkt der
Fertigstellung dieses Berichtes standen leider noch keine Zahlen aus dem
Ausländerzentralregister zum 30. September 2018 zur Verfügung, sodass dieser
Bericht sich auf die vorliegenden Zahlen zum Stichtag 31.08.2018 bezieht.
Im Rhein-Kreis Neuss lebten
zum Stichtag 31. August 2018 insgesamt 9.663 Flüchtlinge.
Dies sind 200 Flüchtlinge
mehr als zum 30. Juni 2018 und 451 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017
(erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie
225 mehr als Ende Dezember 2017. Über eine Aufenthalts- oder
Niederlassungserlaubnis verfügten 6.701 Flüchtlinge und damit 193 mehr als zum
letzten Stichtag am 30. Juni 2018 (30. Juni 2017: 5.428).
Die Zahl der Flüchtlinge im
laufenden Asylverfahren ist auf 1.823 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750).
Hiervon kommen 628 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive
(Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). Aus Afghanistan, bei dem man nicht mehr
von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive reden kann, kommen 288
Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.
Aus diesen Herkunftsländern
haben insgesamt 746 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus
familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es
621 Personen) um 125 Personen gestiegen, gegenüber dem 30.06.2018 ist eine
Person weniger zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in
der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch
bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus
nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen
Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.
Die Zahl der Flüchtlinge
mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.139 Personen (30. Juni 2017:
1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende
Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.
Eine detaillierte Übersicht
über die Flüchtlingszahlen sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten
Quartale zum 31. August 2018 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP
8 bei.
Asylgeschäftsbericht des
BAMF:
Bezogen auf das gesamte
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes
des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 12.976 gestellte Erst- und Folgeanträge im
September 2018 gegenüber 13.255 im Juni 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520
im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die
Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.
Eine Aufstellung und Grafik
zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher
Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan ist
als Anlage 3 zu TOP 8 beigefügt.
Die beim BAMF anhängigen
Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 59.738 im September 2018
abgebaut werden, im Juni 2018 waren allerdings nur 52.514 Verfahren anhängig,
sodass sich hier wieder eine Steigerung ergeben hat. Im September 2018 hat das
BAMF 16.008 Entscheidungen getroffen, davon 6.225 positive Entscheidungen. Die
Schutzquote betrug im September 2018 38,9 % (gegenüber 26,4 % im Juni 2018,
37,0 % im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017).
Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 4 zu TOP 8 bei.
Rückführungen:
Erfolgte durchgeführte
Abschiebungen in 2018 (Stand 22.10.2018):
|
RKN |
NE |
DO |
2018 |
109 |
21 |
3 |
Nicht alle
Abschiebeversuche sind erfolgreich. Das Ausländeramt der Stadt Dormagen erfasst
statistisch keine gescheiterten Abschiebeversuche. Zahlen zu gescheiterten
Abschiebeversuchen liegen daher nur von den Ausländerbehörden der Stadt Neuss
und des Rhein-Kreises Neuss vor.
Gescheiterte
Abschiebungen:
|
RKN |
NE |
2018 |
83 |
13 |
Unbegleitete minderjährige
Ausländer (UmA):
Im Zuständigkeitsbereich
des Kreisjugendamtes befinden sich zurzeit 29 UmA und 13 ehemalige (jetzt
volljährige) UmA. Die Fallzahlen sind relativ stabil, verschoben haben sich
aber die Herkunftsländer. Waren es zunächst Jugendliche aus Afghanistan und
Syrien, so sind es nun junge Menschen aus den Nord- und Westafrikanischen
Staaten. Es handelt sich dabei ausnahmslos um männliche Jugendliche.
Von den betreuten UmA und
ehemaligen UmA haben vier die Flüchtlingseigenschaft anerkannt bekommen, alle
anderen unterliegen einem subsidiären Schutz oder einem Abschiebeverbot.
Erfreulich ist, dass sich,
bis auf drei Neuaufnahmen, alle in Schule oder Ausbildung befinden.
Fakten zur Asylpolitik des
Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration:
Der Sachverständigenrat
deutscher Stiftungen für Integration und Migration ist eine Initiative von
Stiftung Mercator, VolkswagenStiftung, Bertelsmann Stiftung, Freudenberg
Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung
Deutschland.
In einem Faktenpapier hat
der Sachverständigenrat die wichtigsten Informationen und Zahlen zur
Asylpolitik in Deutschland und auf EU-Ebene im 1. Halbjahr 2018
zusammengestellt. Darin werden Strukturdaten, Asylverfahren und -leistungen
sowie Regelungen im Bildungsbereich und für die Erwerbstätigkeit dargestellt.
Das Faktenpapier zur Asylpolitik ist als Anlage 5 zu TOP 8 beigefügt.