Sachverhalt:
Schon in der Februar-Sitzung 2009 hat der Jugendhilfeausschuss die Richtlinien zur Vollzeitpflege im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe beschlossen. Das seinerzeit angekündigte pädagogische Konzept liegt nunmehr in der Anlage vor.
Wenn die Entscheidung getroffen wird, dass Kinder oder Jugendliche vorübergehend oder auf Dauer in einer Pflegefamilie leben müssen, sind die Gründe hierfür oftmals sehr vielschichtig. Die Anforderungen an die Gestaltung der Hilfen sind mit dem Anspruch gewachsen, möglichst jedem Kind, jeder Familie eine passgenaue Hilfe zur Verfügung stellen zu können. Gemeinsame fachliche Standards innerhalb der Verwaltung des Jugendamtes sind da unverzichtbar. Dies wird umso deutlicher, als das Jugendamt nunmehr neben Kaarst auch den Bereich Meerbusch zusätzlich zu seinem bisherigen Zuständigkeitsgebiet mit dem Fachdienst Vollzeitpflege versorgt. Das hier vorliegende Konzept ist somit Grundlage für ein gegenseitiges fachliches Verstehen und beschreibt darüber hinaus, für die sozialen Dienste intern und extern, die Arbeitsgrundlagen und Begrifflichkeiten des Fachdienstes. Dieses Konzept wird dabei Bestandteil des eines stetigen Qualitätsdialoges aller Akteure innerhalb des Hilfeprozesses und somit an die jeweiligen künftigen Bedarfe angepasst. Über die Entwicklung der Vollzeitpflege wird dem Ausschuss weiterhin regelmäßig berichtet.