Betreff
Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.04.2009 "Weiterbetrieb des Seniorenpflegeheims St. Lioba in Neuss"
Vorlage
50/886/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Die CaritasSeniorendienste Rhein-Kreis Neuss GmbH hat den Beschluss gefasst, den Betrieb des Caritashauses St. Lioba voraussichtlich im September 2009 einzustellen. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen umfassende Informationen zukommen zu lassen, hat der Heimträger daher für den 02.04.2009 zu einem Informationsabend eingeladen. Am 28.03.2009 ist in der Presse ein Artikel zu diesem Thema erschienen, der im Umfeld des Caritashauses St. Lioba erhebliche Unruhe ausgelöst hat.

 

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat die Angelegenheit aufgegriffen und den als Anlage beigefügten Antrag vom 30.04.2009 gestellt. Hierin soll der Ausschuss beschließen,

 

-          der Rhein-Kreis Neuss setzt sich gegenüber dem Träger für den Weiterbetrieb des Seniorenpflegeheimes ein,

-          der Rhein-Kreis Neuss prüft ggfls. die Weiterführung in anderer Trägerschaft,

-          der Rhein-Kreis Neuss setz sich für die Versorgungssicherheit in der Stadt Neuss ein.

-          Gelingt der Weiterbetrieb nicht, ist auf Wunsch eine ortsnahe Versorgung der Heimbewohner im Neusser Stadtgebiet sicher zu stellen.

-          Die Kreisverwaltung berichtet zeitnah dem Sozial- und Gesundheitsausschuss oder dem Kreisausschuss.

 

Zum Sachverhalt nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Ein Vertreter der Heimaufsicht des Rhein-Kreises Neuss wurde vom Heimträger bereits Anfang März 2009 zum oben genannten Informationsabend eingeladen und hat daran teilgenommen. Insoweit stehen der Verwaltung alle Informationen zur Thematik aus erster Hand zur Verfügung.

 

Das Caritashaus St. Lioba ist baulich in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Bereits im Jahr 2001 hat das Kreisgesundheitsamt Mängel festgestellt und den Heimträger aufgefordert, seine Planungen für einen Ersatzneubau voranzutreiben. Die Heimaufsicht und die Lebensmittelüberwachung des Rhein-Kreises Neuss haben ebenfalls wiederholt auf bauliche Probleme aufmerksam gemacht, auf deren Abstellung wegen der laufenden Planungen für einen Ersatzneubau zunächst verzichtet werden konnte. In regelmäßigen Abständen wurden beim Heimträger Informationen über den Stand der Planungen für den Ersatzneubau eingeholt. Leider konnten die teilweise sehr weit gediehenen Planungen nicht realisiert werden. Das Scheitern der jeweiligen Projekte konnte jedoch nicht dem Heimträger zugerechnet werden.

 

Kleine Einrichtungen wie das Caritashaus St. Lioba sind für die Bewohner überschaubar und bieten einen familiären Charakter, sind jedoch für den Betreiber wirtschaftlich nur unter großen Schwierigkeiten zu führen.

 

§ 1 des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen definiert als Ziel des Gesetzes, eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und komplementäre Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

 

Ein Einsetzen des Rhein-Kreises Neuss zur Weiterführung des Heimbetriebes ist nicht angezeigt, da es sich um eine Entscheidung des Heimträgers handelt, die aufgrund der baulichen Problemstellungen und der schwierigen, wirtschaftlichen Betriebsführung der Einrichtung beruht. Da das Landespflegegesetz eine wirtschaftliche Angebotsstruktur verlangt, kann der Kreis nicht auf die Weiterführung eines wirtschaftlich schwer zu führenden Heimbetriebes hinwirken. Darüber hinaus ist ein Heimträger in der Entscheidung über die Einstellung des Betriebs eines Altenpflegeheims frei von staatlicher Einflussnahme. Gleichwohl wurden Gespräche mit dem Träger und den Heimbewohnern mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung geführt.

 

Die Voraussetzungen des § 1 des Landespflegegesetzes sind im Gebiet der Stadt Neuss erfüllt und werden auch erfüllt bleiben, wenn der Betrieb des Caritashauses St. Lioba eingestellt wird. Die Versorgungssicherheit im Neusser Stadtgebiet bleibt somit gewährleistet.

 

Durch die Übernahme des Heimbetriebes durch einen anderen Heimbetreiber würde jeglicher Bestandsschutz für die bauliche Struktur des Hauses entfallen. Die Einrichtung wäre in diesem Falle von der Heimaufsicht nach dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz zu prüfen und zu bewerten. Den im Wohn- und Teilhabegesetz formulierten Anforderungen entspricht das Gebäude jedoch zum weit überwiegenden Teil nicht, insbesondere nicht im Hinblick auf die geforderte Barrierefreiheit.

 

Im Rahmen des Informationsabends des Heimträgers wurde durch die Heimleiterin der Einrichtung klar und unmissverständlich erklärt, dass mit jedem einzelnen Bewohner ein Gespräch zu den Umzugswünschen geführt wird. Sofern ein Bewohner einen Heimplatz innerhalb von Neuss wünscht, wird diesem Wunsch entsprochen und ein Kontakt zu den umliegenden Heimen hergestellt. Der Kreisverwaltung liegen Informationen vor, wonach erste Bewohner bereits in andere Heime in der Neusser Innenstadt umgezogen sind. Einige Bewohner bzw. deren Angehörige haben nach Mitteilung des Heimträgers den Wunsch geäußert, in das Caritashaus St. Elisabeth nach Rommerskirchen umziehen zu können. Diesen Bewohnern ist es wichtiger die zum Heimpersonal aufgebauten Kontakte zu behalten, als in der Stadt Neuss wohnhaft zu bleiben. Dies trifft insbesondere auf die Bedürfnisse dementer Bewohner zu.

 

Die Einstellung des Heimbetriebes ist zeitlich auf die Wiederaufnahme des Heimbetriebes des Caritashauses St. Aldegundis in Kaarst-Büttgen abgestimmt ist. Da viele Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt von Caritashaus St. Elisabeth in das Caritashaus St. Aldegundis zurückkehren besteht für den Heimträger die Möglichkeit, allen Mitarbeitern des Caritashauses St. Lioba ohne Übergang in Rommerskirchen einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung aktuell über die Belegungssituation im Caritashauses St. Lioba berichten.